Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt

BaFin schickt Sonderbeauftragten in FIL Fondsbank

Die Finanzaufsicht hat der FIL Fondsbank zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt und einen Sonderbeauftragten bestellt. Er wacht darüber, dass Mängel in der Geschäftsorganisation abgearbeitet werden.

BaFin schickt Sonderbeauftragten in FIL Fondsbank

BaFin schickt Sonderbeauftragten zur FIL Fondsbank

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht entsendet einen Sonderbeauftragten in die FIL Fondsbank. Die zum Vermögensverwalter Fidelity gehörende Frankfurter Gesellschaft habe im Zuge einer im vergangenen Jahr vorgenommenen Sonderprüfung Mängel in der Geschäftsorganisation erkennen lassen, teilte die BaFin am Freitag mit. Der Sonderbeauftragte wird überwachen, dass die Bank die Defizite ordnungsgemäß beseitigt. Zudem hat die Aufsicht der FIL Fondsbank auferlegt, bis dahin zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Die Maßnahmen sind den Angaben zufolge seit 5. Mai bestandskräftig.

Die BaFin beruft sich darauf, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach Paragraf 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz nicht in allen geprüften Teilbereichen gegeben gewesen sei. Schwächen hätten sich im Informationsrisiko- und IT-Service-Continuity-Management sowie in der IT-Revision gezeigt.

Investitionen in IT und Personal

Die FIL Fondsbank gelobte Besserung, entsprechende Maßnahmen seien eingeleitet worden. „Wir haben zur vollständigen Abarbeitung der Feststellungen ein ganzheitliches Programm aufgesetzt, das mit deutlichen Investitionen in Infrastruktur und Personal einhergeht“, hieß es auf Anfrage. Das Unternehmen habe in den vergangenen Jahren wesentlich in die Weiterentwicklung der IT-Systeme investiert und erhebliche Fortschritte bei der Überprüfung und Aktualisierung ihrer Systeme gemacht, so eine Sprecherin weiter. Diese seien immer sicher gewesen.

„Die Aufsichtsbehörden haben jedoch signalisiert, dass – wie bei vielen anderen Finanzdienstleistern auch – noch weitere Maßnahmen im Hinblick auf die IT-Sicherheit erforderlich sind“, so die FIL-Sprecherin. Diese Rückmeldung beziehe sich auf spezifische Feststellungen beim Einsatz von Technologie und beim Rechtemanagement.

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