Cum-ex-Affäre

BaFin verlangt dickeres Polster bei Warburg Bank

Die BaFin hat zusätzliche Eigenmittelanforderungen bei M.M. Warburg angeordnet, die Bank habe Obergrenzen für Großkredite an Kunden nicht eingehalten. Die Bank sieht die Auflagen als erfüllt an.

BaFin verlangt dickeres Polster bei Warburg Bank

ste Hamburg

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der in den Cum-ex-Skandal verstrickten Hamburger Warburg Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Wie die Behörde am Mittwoch bekannt gab, datiert die Maßnahme, die die M.M. Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien und die M.M. Warburg & CO Finanzholdinggruppe betrifft, vom 22. Dezember 2021.

Das Institut hätte gegen die Anforderungen an die Einhaltung der Großkreditobergrenze gemäß der EU-Eigenmittelverordnung und gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach Kreditwesengesetz verstoßen, so die BaFin. Zum Umfang der zusätzlichen Anforderung wurden keine Angaben gemacht. Der Bescheid sei bestandskräftig.

Die Überschreitung der Großkreditobergrenze hatte die Bank eigenen Angaben zufolge der Finanzaufsicht unverzüglich nach Feststellung selbst mitgeteilt. Das Limit wurde demnach überschritten, weil infolge von im zweiten Halbjahr 2021 neu gebildeten Gruppen verbundener Kunden einmal vergebene Kredite für die Prüfung der Großkreditobergrenze bei zwei Kunden, das heißt doppelt, berücksichtigt werden mussten. Die Warburg Bank teilte nach Veröffentlichung der Anforderung durch die BaFin mit, Bank und Gruppe, die vor allem von den Hauptgesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg getragen wird, erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Eigenmittel, die die „von der BaFin zusätzlich angeordneten Eigenmittelanforderungen beinhalten“.

Die zusätzliche Anforderung steht im Zusammenhang mit dem Engagement der Haupteigner Olearius und Warburg zur Absicherung der Gruppe gegenüber den wirtschaftlichen Folgen der Cum-ex-Affäre. Im April 2020 und zum Jahresabschluss 2020 zahlte die Gruppe insgesamt 155 Mill. Euro an das Finanzamt Hamburg, um festgesetzte Steuern aufgrund von Cum-ex-Aktiengeschäften der Warburg Bank für die Jahre 2007 und 2011 vollständig zu begleichen. Die Bank hält dabei an ihrer Position fest, bei allen Geschäften die gesetzlichen Regeln eingehalten zu haben.

Die Zahlungen an das Finanzamt ermöglichten die beiden Hauptgesellschafter der Warburg-Gruppe, das Geld floss von der Bank. Inmitten der fortschreitenden juristischen Aufarbeitung der Cum-ex-Affäre dringt nun die BaFin offenbar auf eine Bereinigung und Rückführung des Darlehens. In diesem Zusammenhang steht vor allem ein Verkauf der Mehrheitsanteile an der Degussa Bank im Blickpunkt, die Olearius und Warburg halten – die Warburg-Bank-Haupteigentümer, die sich Ende 2019 aus dem Aufsichtsrat des Hamburger Instituts zurückzogen, nachdem bekannt geworden war, dass die Finanzaufsicht ihre Zuverlässigkeit als Mandatsträger prüfte.

Ein Versuch, die Degussa Bank loszuschlagen, war 2020 bestätigten Informationen zufolge an unterschiedlichen Preisvorstellungen gescheitert. Ein neuer Anlauf zur Veräußerung des Instituts, das unter anderem infolge des Verkaufs der Mehrheitsbeteiligung an der Konzerntochter Industria Wohnen für 2021 mit einem Nachsteuergewinn von über 100 Mill. Euro rechnet, steht nun im Raum.

Offen ist indes auch noch, wer nach dem Ausscheiden des seit Ende 2019 amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Bernd Thiemann Nachfolger des 78-Jährigen wird. Eine Regelung hatte die Warburg Bank Ende 2021 für Januar angekündigt.