Finanzaufsicht

Bankrechtstag nimmt sich BaFin vor

Beim diesjährigen Bankrechtstag dreht sich vieles um die deutsche Finanzaufsicht. Die ist – nach Überzeugung von Prof. Elke Gurlit – in puncto Unabhängigkeit in der Rolle des Nachzüglers.

Bankrechtstag nimmt sich BaFin vor

fed Frankfurt

Fragen rund um die Unabhängigkeit und die Eingriffsbefugnisse der deutschen Finanzaufsicht BaFin standen – neben Themen des Verbraucherschutzes – im Zentrum des diesjährigen Bankrechtstags der Bankrechtlichen Vereinigung. Prof. Elke Gurlit, Staats- und Verwaltungsrechtlerin der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz, diskutierte die Frage der Unabhängigkeit nationaler und europäischer Bankaufsichtsbehörden.

Anlass dafür war die im Nachgang des Wirecard-Skandals von der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA geäußerte Verwunderung über den Einfluss des Bundesfinanzministeriums auf die BaFin. Gurlit erörterte das Spannungsfeld zwischen einerseits dem europäischen Modell fachlich-politisch unabhängiger und weisungsfreier Regulierungsagenturen und der Rechts- und Fachaufsicht in Deutschland. Die Aufsichtsrechtsexpertin wies darauf hin, dass Deutschland in puncto Unabhängigkeit der Finanzaufsicht die Rolle eines Nachzüglers einnehme. Ihr liege es fern, erklärte Gurlit in der Debatte, das europäische Modell zu glorifizieren. Gleichwohl signalisierte sie Vorbehalte gegen die deutsche Praxis der Fachaufsicht gegenüber der BaFin, etwa in Form einer intransparenten Einmischung in deren Arbeit – wenn etwa beim Austausch zwischen Ministerium und Bundesanstalt unklar bleibe, ob es sich um eine Anweisung handele oder nicht.

Prof. Thomas Mayen, Rechtsanwalt in Bonn und Honorarprofessor an der Universität zu Köln, nahm ebenfalls die BaFin in den Blick. Sein Interesse galt einer Würdigung der rechtswissenschaftlichen Argumente für oder gegen Eingriffsbefugnisse der Bundesanstalt aufgrund § 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes – und damit der Frage, inwieweit etwa Allgemeinverfügungen der BaFin, beispielsweise zu Prämiensparverträgen, gegen das Gebot der Gewaltenteilung verstoßen, was Mayen verneinte.