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Bei Cum-ex macht die Aufsicht keine Welle

Die bundesdeutsche Finanzaufsicht hat im Zuge des Cum-ex-Skandals offenbar bereits diverse Vorstandsmitglieder von Banken abgesetzt, eine Häufung abrupter Abschiede ist aber nicht zu erwarten.

Bei Cum-ex macht die Aufsicht keine Welle

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die bundesdeutsche Finanzaufsicht im Zuge des Cum-ex-Skandals offenbar bereits diverse Vorstandsmitglieder von Banken abgesetzt. Darauf deuten zumindest Aussagen aus Aufsichtskreisen hin, die da lauten: „Die Aufsicht hat laufend die Auswirkungen von Steuergestaltungsmaßnahmen und deren rechtliche Konsequenzen für die unter Aufsicht stehenden Institute aus bankaufsichtlicher Perspektive bewertet“, heißt es da. „Involvierte Personen wurden identifiziert, und bei ausreichend bankaufsichtlich relevanten Tatbeständen wurden entsprechende Maßnahmen der Aufsicht ergriffen.“

Dies bedeutet zugleich, dass nach dem höchstrichterlichen Urteil zur Strafbarkeit von Cum-ex-Geschäften vor wenigen Tagen eine Häufung abrupter Abschiede von Vorstandsmitgliedern eher nicht zu erwarten ist. „Mit einer großen Welle an personenbezogenen Maßnahmen“ sei nicht zu rechnen, heißt es. Zu Monatsbeginn hat mit Mark Branson ein Aufseher die Leitung der deutschen Finanzaufsicht BaFin übernommen, welcher der Behörde nach dem Wirecard-Skandal den Worten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zufolge „Biss“ verleihen soll.

Abgänge in neuem Licht

In wie vielen Fällen sich die Aufsicht durch Cum-ex-Geschäfte bisher veranlasst gesehen hat durchzugreifen, bleibt freilich offen. Auf Anfrage will sich die BaFin nicht dazu äußern.

Mancher Abgang von Führungspersonen in der jüngeren Vergangenheit könnte nun allerdings in neuem Licht erscheinen. Nicht immer liegt der Zusammenhang so nahe wie im Fall von Christian Olearius und Max Warburg, Aufsichtsratschef und dessen Stellvertreter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Im vorvergangenen Jahr war der Rückzug beider Manager zum Jahresende bekannt geworden.

Als Grund nannte das Institut seinerzeit den „2014 eingeleiteten Generationenwechsel“. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ aber hatte schon damals einen Sprecher mit der Aussage zitiert,der Schritt erfolge, um die Bank vor weiteren Diskussionen um Cum-ex zu schützen. Dem „Handelsblatt“ zufolge hatte die BaFin wenige Monate zuvor ein Verfahren eingeleitet, um die Eignung von Olearius und Warburg als Aufsichtsräte zu prüfen.

In der Debatte um Cum-ex-Aktiengeschäfte und der Frage von Handlungsbedarf auf ihrer Seite hatte die BaFin stets betont, sie sei für steuerliche Fragen nicht zuständig – auch jetzt wird in Aufsichtskreisen herausgestellt, man habe die Auswirkungen „aus bankaufsichtlicher Perspektive bewertet“.

Bei Juristen wurde derweil darauf verwiesen, dass das Gesetz über das Kreditwesen der Aufsicht sehr wohl die Abberufung von Geschäftsleitern oder Aufsichtsräten ermöglicht, wenn dieser Person „wesentliche Verstöße des Unternehmens gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung wegen sorgfaltswidriger Ausübung ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion verborgen geblieben sind“. In der Praxis erfolgt indes zuvor ein Hinweis, was Betroffenen die Gelegenheit bietet, einer Abberufung durch Rücktritt zuvorzukommen.

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