Ladesäule

Betreiber müssen Kartenzahlung ermöglichen

Monatelang ging das Gezerre um die Pflicht der Betreiber, Ladesäulen mit Kartenterminals zum Bezahlen auszurüsten. Nun hat der Bundesrat entschieden.

Betreiber müssen Kartenzahlung ermöglichen

wf Berlin

Öffentlich zugängliche Ladesäulen zum punktuellen Aufladen von E-Autos werden künftig mit Kartenterminals zum Bezahlen per Kredit- und Debitkarten ausgerüstet sein müssen. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin die Novelle der Ladesäulenverordnung der Bundesregierung passieren. Sie kann damit in Kraft treten. Verschiedene Änderungsanträge der Bundesratsausschüsse zu der stark umstrittenen Pflicht, an neuen Ladesäulen von 2023 an Kartenterminals einzubauen, fanden allesamt keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit ging die Verordnung der Regierung durch. Auch der Kompromissvorschlag von Schleswig-Holstein scheiterte. Kiels Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte angeregt, Auflagen für einen Kartenterminal auf große Säulen mit einer Ladeleistung von mehr als 50 Kilowattstunden zu beschränken. Kleinere Säulen sollen es bei der Bezahlmethode via App des Energieversorgers oder einem Onlinebezahldienst belassen können. „Das ist zukunftsgerichtet“, sagte Buchholz im Bundesrat. „Das, was wir derzeit in der Verordnung regeln, ist ungefähr so schlau, wie in Zeiten des Mobilfunks Telefonzellen zu bauen.“ Die flächendeckende Verpflichtung sei teuer und werde den Ausbau des Ladesäulennetzes behindern. Die Kosten bezifferte er auf 500 bis 1000 Euro für ein Kartenterminal, insgesamt auf 165 Mill. Euro.

Konträre Interessen

Um die Kartenterminals tobt seit Monaten eine Auseinandersetzung, bei der verschiedene geschäftspolitische Interessen aufeinanderprallen. Der Bundesrat hatte die Verordnung der Regierung ursprünglich bereits vor der Sommerpause im Juli verabschieden wollen, den Termin aber wegen des Dissenses vertagt. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Zahl der Ladepunkte laut Bundesnetzagentur von 18000 auf rund 41000 mehr als verdoppelt. Die höchste Dichte pro Einwohner weisen Hamburg und Bayern auf.

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 über eine Ladeinfrastruktur mit 1 Million zugänglichen Säulen zu verfügen. Die Kritiker der novellierten Verordnung argumentierten, spontanes Laden stehe für allenfalls 5% bis 10% der Bezahlvorgänge. Die Mittel für Anschaffung und Betrieb der Kartenlesegeräte fehlten für den Aufbau der Infrastruktur. Vor allem Energiebranche und Automobilindustrie wenden sich gegen die Kartenlesegeräte. Kunden mit festen Stromverträgen können den Ladevorgang per App bezahlen und finden den Preis später auf ihrer Stromrechnung wieder. Automobilhersteller nutzen die kostenfreie Lademöglichkeit zur Verkaufsförderung und Kundenbindung.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und andere Zahlungsanbieter hatten stark für ihr Geschäftsinteresse geworben. Sie argumentierten, dass die Bezahlmöglichkeit per Karte auch Preistransparenz und Flexibilität für E-Autofahrer schaffe. Sie hatten Unterstützung vom ADAC und den kommunalen Verbänden gefunden. Unabhängig davon plädiert auch der Verbraucherverband VZBV für die Kartenzahlmöglichkeit. Die DK begrüßte die Entscheidung des Bundesrats als „klug und zukunftsorientiert“. Verbraucher wollen den Strom fürs Elektroauto so bequem und einfach mit der Karte bezahlen können wie heute ihre Tankrechnung an der Tankstelle.

Wertberichtigt Seite 6