Mosambik-Skandal

Credit Suisse kriecht zu Kreuze

Die Credit Suisse musste die Welt am späten Dienstagabend über einen ganzen Strauß von straf- und aufsichtsrechtlichen Fehlleistungen in Kenntnis setzen.

Credit Suisse kriecht zu Kreuze

Von Daniel Zulauf, Zürich

Hohe Geldstrafen, Rügen und ein heikles Schuldbekenntnis: Die Credit Suisse musste die Welt am späten Dienstagabend über einen Strauß von straf- und aufsichtsrechtlichen Fehlleistungen in Kenntnis setzen. Aus allen Himmelsrichtungen setzte es Strafen, scharfe Zurechtweisungen und Rügen, was auch eine skandalerprobte Institution wie die Schweizer Großbank nicht ohne weiteres wegstecken kann.

In der Affäre um die Finanzierung einer Thunfischflotte in Mosambik aus dem Jahr 2013 musste die Bank gegenüber der US-Generalstaatsanwaltschaft eingestehen, die Anleger über die Risiken einer illegalen Zweckentfremdung der investierten Gelder getäuscht zu haben. Von Expertenberichten, nach denen die 850 Mill. Dollar aus der Thunfischanleihe nur gut zur Hälfte in handfeste Investitionen mit einem entsprechenden Gegenwert geflossen waren, habe man Kenntnis gehabt, diese aber verschwiegen, räumte Credit Suisse ein.

Für die Verfehlungen wird die Bank von den US-Justizbehörden sowie von der amerikanischen und britischen Aufsicht mit insgesamt 475 Mill. Dollar bestraft. Davon sollen 200 Mill. Dollar als Schuldenerlass direkt dem Staat im Südosten Afrikas zugutekommen. Rund 230 Mill. Dollar wird die Bank laut eigenen Angaben zulasten des dritten Quartals überweisen. Dafür verzichtet die US-Justiz auf Einleitung einer Strafuntersuchung bei dreijähriger Bewährungsfrist.

Ein schlechtes Zeugnis erhielt Credit Suisse auch von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), die ebenfalls am Dienstag ihre Verfügung im Nachgang zu der Beschattungsaffäre publizierte, die dem damaligen Bankchef Tidjane Thiam den Job gekostet hatte. Insgesamt hatte die Bank zwischen 2016 und 2020 sieben Observierungen von Angestellten im In- und Ausland durchgeführt. Die Beschattungen wurden auch bankintern so gut versteckt, dass es der Bank selbst im Rahmen ihrer internen Aufarbeitung der Vorgänge offenbar längere Zeit nicht möglich gewesen sei, das ganze Ausmaß der Beschattungstätigkeit zu erfassen. Öffentlich und gegenüber der Finma gemachte Aussagen der Bank erwiesen sich in der Folge „als teilweise unvollständig oder gar unzutreffend“, kritisierte die Behörde. Die „unangemessene Unternehmenskultur bei Teilen der damaligen operativen Führung“ veranlasste die Finma, zwei Personen schriftlich zu rügen und gegen drei weitere ein Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechtes zu eröffnen. Namen wurden wie üblich keine genannt.

Wertberichtigt Seite 6

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