Dritte Cum-ex-Anklage in Frankfurt erhoben

Drei Ex-Banker in Cum-ex-Komplex angeklagt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage wegen Cum-ex-Geschäften mit einem Steuerschaden von 374 Mill. Euro gegen zwei ausländische und einen deutschen Manager.

Drei Ex-Banker in Cum-ex-Komplex angeklagt

Drei Ex-Banker
in Cum-ex-Komplex angeklagt

Kanadier, Brite und Deutscher sollen in Frankfurt vor Gericht

tl Frankfurt

In Sachen Cum-ex-Geschäfte hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine dritte Anklage wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung erhoben. Die Schadenhöhe an hinterzogener Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag beträgt den Angaben zufolge 374 Mill. Euro. Beschuldigt sind ein Kanadier, ein Brite und ein Deutscher. Der 67-jährige Kanadier aus Toronto war Vorstandschef der kanadischen Mutter und Aufsichtsratschef der deutschen Tochter (dabei dürfte es sich um die untergegangene Maple Bank handeln). Diese soll von 2006 bis 2009 Dax-Aktien im Wert von mehreren Milliarden Euro rund um den Dividendenstichtag gehandelt und Steuerbescheinigungen über tatsächlich nie erhobene Kapitalertragsteuern ausgestellt haben.

Der Kanadier soll die Cum-Ex-Geschäfte genehmigt haben und frühzeitig in die Planung und Umsetzung dieser Geschäfte eingebunden gewesen sein. Hier geht es um vier Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung.

Ein Deutscher und ein Brite angeklagt

Angeklagt ist auch der damalige deutsche Geschäftsführer (57) der deutschen Tochter der Unternehmensgruppe, der für die Wertpapierabwicklung verantwortlich war. Dritter Angeklagter ist ein 64-jähriger Brite, der als Vorstandschef einer anderen Gesellschaft der Gruppe 2006 im Rahmen der Cum-ex-Geschäfte Leerverkäufe veranlasst haben soll. In diesem Fall der besonders schweren Steuerhinterziehung soll ein Steuerschaden von über 58 Mill. Euro entstanden sein. Dieser Fall gehört zu den oben erwähnten vier Fällen und ist damit Teil des verursachten Steuerschadens von 374 Mill. Euro.

Das Verfahren soll die Wirtschaftskammer des Landgerichts Frankfurt führen.

In Sachen Cum-Ex hat das Landgericht Frankfurt bereits zwei Urteile gefällt. Am 7. November 2022 wurden vier leitende Angestellte der erwähnten Unternehmensgruppe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile sind aufgrund einer Revision beim Bundesgerichtshof nicht rechtskräftig.

Am 30. Januar 2024 wurden ein Rechtsanwalt und ehemaliger Partner einer internationalen Anwaltskanzlei nicht rechtskräftig zu drei Jahren und sechs Monaten Haft sowie ein ehemaliger leitender Angestellter der Unternehmensgruppe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt.

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