EU berät neues Modell einer europäischen Einlagensicherung

Berichterstatterin im Parlament gegen vollständige Vergemeinschaftung des Sparerschutzes

EU berät neues Modell einer europäischen Einlagensicherung

ahe Brüssel – Im Streit um die Ausgestaltung einer künftigen europäischen Einlagensicherung kommt aus dem Europaparlament jetzt ein Kompromissangebot: Die zuständige Berichterstatterin Esther de Lange hat ein neues, zweistufiges Modell erarbeitet, das zwar auf ein europäisches Versicherungssystem hinausläuft, aber nicht auf eine vollständige Vergemeinschaftung des Sparerschutzes setzt, wie sie die EU-Kommission durchsetzen will.Die niederländische Christdemokratin will ihren seit einigen Wochen mit Spannung erwarteten Bericht, dessen Entwurf der Börsen-Zeitung vorliegt, am Donnerstag öffentlich machen. Darin spricht sie sich ganz deutlich für die Einführung eines European Deposit Insurance Scheme (Edis) aus. Ein solches System werde die Widerstandsfähigkeit der Bankenunion gegenüber künftigen Krisen stärken, biete einen gleichen Schutz für die versicherten Einlagen und unterstütze zudem das Funktionieren des Binnenmarktes.De Lange gibt aber den bereits bestehenden nationalen Sicherungssystemen ein deutlich stärkeres Gewicht als etwa die Kommission und will diese auch erhalten. Die Hälfte der Mittel, die Banken zum Sparerschutz vorhalten müssen – laut der aktuellen EU-Richtlinie sind dies 0,8 % der gedeckten Einlagen bis 2024 -, soll demnach auf nationaler Ebene verbleiben. Ein weiteres Viertel fließt dann auf europäischer Ebene in den Aufbau von individuellen, risikobasierten Teilfonds der jeweiligen Systeme – und lediglich das letzte Viertel kommt in einen gemeinsamen europäischen Topf.Die Methodik der Beitragszahlungen wird in dem Bericht nicht geklärt und soll offenbar über einen delegierten Rechtsakt geschehen. In den vorliegenden 58 Seiten, in denen der bisher zur Diskussion stehende Vorschlag der EU-Kommission in 94 Punkten geändert wird, wird aber eine entsprechende Haftungskaskade vorgeschlagen: Sollte demnach eine Bank in Schieflage geraten, würde zunächst auf die Mittel aus dem nationalen System zurückgegriffen, dann auf die im jeweiligen europäischen Teilfonds und danach auf die Gelder im gemeinsamen europäischen Fonds. Erst danach stünden auch auf europäischer Ebene die übrigen Teilfonds zur Verfügung.Den Übergang von der Rückversicherungsphase hin zu einem europäischen Versicherungssystem, der nicht vor Anfang 2024 passieren soll, macht die Berichterstatterin aus dem EU-Parlament von acht zwingenden Vorbedingungen abhängig. Dazu gehört unter anderem die Schaffung ausreichend Bail-in-fähigen Kapitals (MREL/TLAC), die Harmonisierung des Insolvenzrechts, neue Regeln zur Behandlung von Staatsanleihen in den Bankbilanzen, eine Asset Quality Review (AQR) bei allen Instituten, die an den nationalen Sicherungssystemen teilnehmen, und auch eine weitere – vollwertige – Auswirkungsstudie. Die deutsche Kreditwirtschaft, die Edis ablehnt, hat bislang unter anderem eine deutliche Risikoreduzierung vor allen weiteren Schritten in Richtung einer Vergemeinschaftung des europäischen Sparerschutzes gefordert.Der Bericht von Esther de Lange wird in den kommenden Wochen zunächst im Parlament beraten. Eine Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss steht Anfang 2017 auf der Agenda. Die Ansparphase für die Teilfonds soll allerdings schon im Juli 2017 beginnen.—– Nebenstehender Kommentar