Abwicklung von Wertpapiergeschäften

EU-Rat definiert Ausnahmen von T+1-Zyklus

Ab Oktober 2027 müssen Wertpapiergeschäfte binnen eines Tages nach Abschluss abgewickelt werden. Die EU-Staaten wollen aber bestimmte Transaktionen von dieser Vorgabe ausnehmen.

EU-Rat definiert Ausnahmen von T+1-Zyklus

EU-Rat definiert Ausnahmen von T+1

fed Frankfurt

Der Gesetzgebungsprozess, mit dem der Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte Mitte Oktober 2027 von zwei Tagen auf einen Tag verkürzt werden soll, ist einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position für die Schlussverhandlungen mit dem EU-Parlament verständigt. Abweichend vom Gesetzesentwurf der EU-Kommission dringen die Mitgliedstaaten darauf, bestimmte Transaktionen von der Pflicht zur Abwicklung binnen eines Tages auszunehmen.

Dabei geht es um Geschäfte, die es Anlegern und Unternehmen ermöglichen, Assets zur Besicherung von Finanzierungen zu nutzen (so genannte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte). Sie sollen nach Wunsch des Rats von der T+1-Vorgabe ausgenommen werden, da die beteiligten Parteien unter Umständen von Standards abweichende Abwicklungsfristen vereinbaren müssen. Auf Basis dieser „Allgemeinen Ausrichtung“ kann der EU-Ratsvorsitz nun mit den Unterhändlern des EU-Parlaments in die finalen Verhandlungen gehen.

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