Bundestags-Anhörung

Experten uneinig über Provisionsverbot bei Kleinanlegern

Einig waren sich die Experten einer Bundestags-Anhörung im Finanzausschuss über das Ziel einer verbesserten Kleinanlegerstrategie. Über ein Provisionsverbot wird weiterhin gestritten.

Experten uneinig über Provisionsverbot bei Kleinanlegern

Experten uneinig über Provisionsverbot

Konsens nur über das Ziel einer verbesserten Kleinanlegerstrategie – Anhörung im Bundestag

wf Berlin

Das von der EU-Kommission geplante teilweise Provisionsverbot spaltet hierzulande die Expertenlandschaft. Dies wurde in einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags deutlich. Während die Banken, Fonds, Assekuranz und Vermögensberater weiterhin auf eine provisionsbezogene Vermittlung von Finanzanlagen setzen, sind Verbraucherschützer und die EU-Kommission vom Provisionsverbot überzeugt.

Die öffentliche Anhörung "Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen" hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) erwirkt. Carsten Brodesser (CDU) sagte im Ausschuss, die Union stehe hinter einer Harmonisierung, Verbesserung und Verbreiterung des europäischen Kapitalmarkts mit Blick auf den Finanzierungsbedarf zur Transformation der Wirtschaft. Die CDU/CSU begrüße auch ausdrücklich das Ziel der EU, Kleinanleger zu mehr Investitionen anzuregen. Die Strategie der Kommission halten die Konservativen im Bundestag aber für ungeeignet. In einem parlamentarischen Antrag hatte die Union die Bundesregierung aufgefordert, sich gegen ein Zuwendungsverbot im beratungsfreien Geschäft einzusetzen. Dadurch sollen die Kosten für Wertpapierkäufe niedrig gehalten werden und die Angebotsvielfalt erhalten bleiben.

Hoffnung auf niedrige Kosten

Die Generaldirektorin der EU-Kommission für Finanzdienstleistungen, Andrea Liesenfeld, führt aus, dass ein Provisionsverbot niedrigere Kosten und höhere Renditen bewirke. Die Kommission habe zudem keine Anhaltspunkte, dass die Angebotsvielfalt leiden könnte. Auch in Honorarberatungsländern wie Großbritannien oder den Niederlanden gebe es kostengünstige Sparpläne. Steffen Sebastian von der Universität Regensburg unterstützte die Position. In beiden Ländern sei keine Beratungslücke festzustellen. Zudem sei fehlende Beratung besser als schlechte Beratung. Sebastian zufolge führt ein Provisionsverbot zu einer um zwei Prozentpunkte verbesserten Rendite. Die Beratungskosten in Deutschland bezifferte er auf 100 Mrd. Euro pro Jahr.

Der Fondsverband BVI führte eine eigene Untersuchung ins Feld, nach der ein Provisionsverbot die Anlegerzahlen senken würde. Die Mehrrendite der Universität Regensburg sei für den BVI nicht nachvollziehbar. Sebastian wertete die BVI-Studie als "wissenschaftlich nicht haltbar". Die ING-Diba führte den Durchbruch von ETF-Anlagen in der Breite auf die niedrigen Kosten der Finanzprodukte zurück. Die Bank gebe die Provision an die Kunden zurück oder verbessere damit die Qualität. Ohne Provisionen würden die Kosten steigen. Der Versicherungsverband GDV kritisierte, dass die EU-Kommission auf Gesetzesebene allgemein bleibe und die konkrete Ausgestaltung den europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden überlasse. Zudem widersprächen einige Vorgaben den Gesetzespflichten der Assekuranz an anderer Stelle.

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