EZB-Bankenaufsicht hält die BaFin auf Trab

Weniger Augenmerk auf Spezifika einzelner Häuser

EZB-Bankenaufsicht hält die BaFin auf Trab

bn Frankfurt – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird infolge der Einführung der europaweiten Bankenaufsicht über geringere Kapazitäten verfügen, sich mit Spezifika einzelner Kreditinstitute auseinanderzusetzen. Dies hat BaFin-Abteilungsleiter Thomas Happel am Mittwoch auf dem Privatkundenforum 2015 deutlich gemacht. Als Ursache machte er einen weitaus stärker quantitativ gestützten Aufsichtsansatz der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie zahlreiche Anfragen des bei der Notenbank angesiedelten Single Supervisory Mechanism (SSM) an die deutschen Finanzaufseher aus.Was etwa Eigentümerkontrollverfahren angehe, so habe sich der entsprechende Aufwand der BaFin, seitdem ihre Entscheidungen dem obersten SSM-Aufsichtsgremium Supervisory Board vorzulegen sind, im Vergleich zur Vergangenheit auf rund das Zwanzigfache erhöht, wie man am Beispiel eines extrem einfachen Verfahrens erhoben habe, erklärte Happel.Zugleich äußerte er Verständnis für diese Entwicklung. Diejenigen, welche die jeweilige Entscheidung des Supervisory Board vorzubereiten hätten, wollten sicherstellen, dass ihnen das Gremium nicht vorhalten werde, den Prozess nicht anständig bearbeitet zu haben. Entsprechende Rückfragen der EZB aber verbrauchten Ressourcen. Der quantitativ orientierte Ansatz der EZB wird Happel zufolge auch zur Folge haben, dass bankaufsichtliche Maßnahmen weitaus stärker als bisher auf Benchmarking zurückgehen und überdies vermehrt standardisiert erfolgen. Extrem quantitativSeit November vergangenen Jahres ist der SSM für die direkte Aufsicht über die rund 123 wichtigsten Banken Eurolands zuständig. Die übrigen Institute stehen weiter unter direkter Aufsicht der nationalen Aufseher. Das Verfahren zur Beurteilung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen zählt indes zu den sogenannten “gemeinsamen Verfahren”, bei welchen die EZB die endgültige Entscheidung trifft, ungeachtet der Einstufung eines Instituts als “bedeutend” oder “weniger bedeutend”.Eine extrem quantitative Orientierung macht Happel auch bei der Analyse der Geschäftsmodelle durch die EZB aus. Dabei basiere die Analyse der Notenbank im Wesentlichen auf drei Ertragskennzahlen.Ein Geschäftsmodell müsse seiner Meinung nach allerdings insbesondere unter dem Aspekt analysiert werden, was eine Bank zu tun beabsichtige und was sich noch nicht in der Ergebnisrechnung niederschlage, in künftigen Perioden möglicherweise aber erhebliche Risiken nach sich ziehen könne.Die BaFin habe daher massiv Einfluss genommen auf die Notenbank, um zu diesem Zweck eine sogenannte Expertenschätzung zur Analyse der Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Dies sei ihr bisher nicht gelungen, sagte Happel. Die Beurteilung des Geschäftsmodells durch die Aufseher fließt ein in das Ergebnis der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung (SREP), infolge derer der SSM den Instituten individuelle Kapitalquoten auferlegt. SREP sorgt für DifferenzenHappel betonte, die BaFin wolle im Zuge des SREP ihr Prinzip aufrechterhalten, dass die Institute für ihre Risikosteuerung verantwortlich seien. Mithin solle die interne Risikotragfähigkeitsberechnung durch die Bank der Maßstab bleiben, an welchem die Aufsicht ansetzen solle. Dies halte die BaFin weiterhin für richtig, weshalb sie auch Wert auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und deren Umwandlung in eine Rechtsverordnung lege.Hintergrund: Der Vorstoß der Bundesregierung, die MaRisk vom Rang eines BaFin-Rundschreibens in den Rang einer vom Bundesfinanzministerium erlassenen Rechtsvorschrift zu erheben, hatte jüngst den geballten Unmut der EZB provoziert. Denn an nationale Rechtsvorschriften ist die EZB in ihrer Aufsichtspraxis gebunden, anders als im Falle von BaFin-Rundschreiben.Was die makroprudenziellen Hauptrisiken angeht, sieht Happel die anhaltend niedrigen Zinsen bzw. die Zinsänderungsrisiken derzeit an oberster Stelle. Das zweite Thema seien die Geschäftsmodelle und das Ertragsrisiko. Länderrisiken und entsprechende Ansteckungsrisiken hätten an Dringlichkeit etwas abgenommen. An vierter Stelle stünden für ihn die Angemessenheit und die Sicherheit der IT-Systeme der Banken.