Mobiles Bezahlen

Finanzausschuss macht den Weg zur Schnittstelle frei

Beim mobilen Bezahlen ist der Zugang zur Schnittstelle etwa in Smartphones ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Der Bundestag schafft nun neue Bedingungen.

Finanzausschuss macht den Weg zur Schnittstelle frei

wf Berlin

Die große Koalition macht im mobilen Zahlungsverkehr den Zugang für Geldinstitute und Bezahldienste zur Hardware von Technologiekonzernen leichter. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss dazu in Berlin eine Gesetzesänderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Sie soll einen besseren Zugang zur Nahfeldkommunikation-Schnittstelle (NFC) der Tech-Unternehmen erlauben. „Mit den Nachbesserungen am Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz kann künftig hoffentlich in der Breite von der Schnittstellenöffnung profitiert werden“, sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion, Sepp Müller (CDU).

Vor allem geht es dabei um den Zugang für Zahlungsdienstleister zur NFC-Schnittstelle von Apple-Geräten. Während die Kreditwirtschaft durch die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ihre Schnittstellen offenlegen muss, fallen Tech-Unternehmen nicht darunter. Die Praxis der Tech-Konzerne ist unterschiedlich: Google legt seine Schnittstelle offen und ermöglicht damit auch Zahlungen über firmenfremde Apps, Apple bietet dies nur gegen Entgelt an. Begründet wird dies unter anderem mit einer besonders sicheren Technik zum Schutz von Daten.

Präzisiert wird nun im ZAG die Höhe des Entgelts, mit der sich der Tech-Konzern für den Zugang vergüten lassen darf. Bisher ist in Paragraf 58a von einem „angemessenen Entgelt“ die Rede. Künftig darf das Entgelt die „tatsächlichen Kosten des jeweiligen Zugriffs nicht übersteigen“. Präzisiert wird auch, dass der Zugang zu „einer standardisierten technischen Schnittstelle zu allen Endgeräten“ ermöglicht werden muss. Damit soll nicht nur der Zugang technisch vereinfacht, sondern auch klargestellt werden, dass der Zugang neben Smartphones etwa auch für Smart Watches oder Smart Speaker gilt. Neu ist, dass im Fall einer Ablehnung, die das Gesetz immer noch vorsieht, ein Sachverständiger eingeschaltet werden kann. Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsbankenverbands BVR, begrüßte den Schritt des Finanzausschusses, der noch im Bundestag gebilligt werden muss. „Mit dem Beschluss des Bundestags wäre der Weg zu fairen Bedingungen im Wettbewerb um die Kundenschnittstelle deutlich gezeichnet.“

Kontoeröffnung online

Die Regelung ist Teil der Novelle des Geldwäschegesetzes, die der Finanzausschuss ebenfalls billigte. Mit dem „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ wird ein digitales Vollregister eingerichtet, damit die Register in allen EU-Mitgliedstaaten digital vernetzt werden können. Bislang beschränkte sich das Transparenzregister, mit dem die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen identifiziert werden können, hierzulande nur auf Verweise auf andere Register wie das Handelsregister. Neu eingebracht wurde mit der Novelle zudem eine Experimentierklausel im Geldwäschegesetz zur Self-Sovereign Identity bei Identifizierungen. Damit soll es etwa möglich sein, mit dem digitalen Personalausweis ein Konto online zu eröffnen.