Greenwashing-Konsultation

Fondsbranche fordert klare Nachhaltigkeitskriterien

Die europäischen Aufsichtsbehörden suchen nach Definitionen von Greenwashing und Klarheit über das Ausmaß. Die Fondsbranche verlangt erst einmal konkrete Definitionen von nachhaltigen Produkten.

Fondsbranche fordert klare Nachhaltigkeitskriterien

sto Frankfurt

Zum Wochenstart ist eine Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EIOPA und EBA zu Ende gegangen, mit deren Hilfe das Ausmaß von Greenwa­shing in der Finanzbranche ermittelt werden sollte. Die drei Behörden, die unter dem Oberbegriff European Supervisory Authorities (ESA) eine Einheit bilden, hatten im Auftrag der EU-Kommission dazu aufgerufen, konkrete Beispiele einzureichen, um mit Hilfe der Marktsondierung Klarheit über vorgetäuschte nachhaltige Produkte zu erlangen sowie womöglich mittelfristig eine Gesetzgebung auf europäischer Ebene dagegen vorzubereiten. Der europäische Fondsverband Efama machte seine Stellungnahme hierzu öffentlich und betonte, dass bei Greenwashing zwischen versehentlicher und absichtlicher Täuschung unterschieden werden müsse und es zunächst konkreter Definitionen von nachhaltigen Produkten und Greenwashing bedürfe.

„Absichtlich irreführendes Verhalten in Bezug auf nachhaltige Investitionen sollte nicht toleriert werden, genauso wie andere irreführende Praktiken in Bezug auf Risiko oder Rendite nicht toleriert werden“, so Anyve Arakelijan, Beraterin für Regulierungspolitik bei der Efama. Angesichts der regulatorischen Unsicherheit und der Weiterentwicklung des Rechtsrahmen dürfe der Begriff „Greenwashing“ aber nicht zu weit gefasst werden. Auch ein harmonisiertes Vorgehen der Aufsichtsbehörden gegen dieses Risiko sei entscheidend, um das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzierung nicht zu untergraben. Statt Rechtsvorschriften gegen Greenwashing müssten die Lücken in den bereits bestehenden Vorschriften geschlossen werden. Wichtig sei auch ein konsistentes Vorgehen europaweit und auf internationaler Ebene gegen Green­washing-Risiken im Finanzsektor.

Ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI sagte, die Branche begrüße die Anstrengungen der EU-Behörden gegen Grünfärberei. „Angesichts der vielen offenen Fragen zur Auslegung der EU-Regulierung ist der aktuelle Fokus auf eine breit angelegte Marktuntersuchung zu Verdachtsfällen aus unserer Sicht jedoch zu früh. Vertretbare Ansätze zur Umsetzung der EU-Vorgaben sollten jedenfalls nicht als Grünfärberei gelten.“ Der BVI verlangt zuvorderst mehr Standardisierungen zur Offenlegungsverordnung, insbesondere der Kriterien für nachhaltige Investitionen. Zudem sollten die Ratingagenturen verpflichtet werden, Methoden und Datenbeschaffungsprozesse der ESG-Ratings offenzulegen. Erst dann könnten Fondsgesellschaften die Qualität der ESG-Urteile besser bewerten.