Gericht zwingt Pensionsfonds des Bundes zu Transparenz
Gericht zwingt Pensionsfonds des Bundes zu Transparenz
Versorgungsanstalt VBL muss Assetklassen, Emittenten, Land und Marktwert nennen
cru Frankfurt
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) muss künftig deutlich mehr Details über ihre Investments an die Öffentlichkeit geben als bisher. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe jetzt entschieden. Der Aktivist Arne Semsrott von der Nichtregierungsorganisation „Frag den Staat“ hatte die VBL schon im Januar 2023 auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes verklagt.
Die bis dato sehr verschwiegene Altersvorsorgeeinrichtung sollte genauere Informationen zu dem Anlagenportfolio der von ihr betriebenen Pflichtversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den öffentlichen Dienst herausgeben. Es geht bei der größten deutschen Zusatzversorgungskasse immerhin um einen Kapitalstock mit einem Marktwert, der nach eigenen Angaben aktuell bei 65 Mrd. Euro liegt, und um gut 5 Millionen Pflichtversicherte.
Detaillierte Angaben zu Assets
Gemäß der Entscheidung des Vorsitzenden Richters Carsten Ulrich (Az.: 3 K 70/23) wird die VBL verpflichtet, dem Kläger gemäß seinem Antrag vom Juli 2022 Zugang zu den einzelnen Beständen des Portfolios der „VBLklassik“ per Ende 2020 sowie per Ende 2021 „mit Angabe der jeweiligen Assetklassen, Emittenten, Land und Marktwert zu gewähren, soweit keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bestehen, weil die Beklagte bereits aufgrund der §§ 33 bis 47 Wertpapierhandelsgesetz einer Mitteilungspflicht unterlag und dieser nachgekommen ist“, lautet der Tenor.
Abgewogen wurde das öffentliche Interesse gegen das Betriebsgeheimnis, auf das sich die VBL zu Unrecht pauschal berufen hat. Jetzt muss noch entschieden werden, welche Informationen vielleicht vom Betriebsgeheimnis geschützt wären. In jedem Fall muss die VBL dem Kläger aber jene Informationen geben, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz ohnehin schon veröffentlicht werden mussten. Von den Kosten des Verfahrens trägt die VBL 80% und der Kläger 20%. Kläger Semsrott kommentierte: „Jahrelang hat sich die VBL hinter fadenscheinigen Ausreden versteckt, um ihre Transparenzpflicht zu umgehen. Jetzt können die 5 Millionen Versicherten endlich erfahren, wie die VBL ihr Geld investiert – und was sie verschwiegen hat.” Die VBL nahm zunächst keine Stellung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Fadenscheinige Ausreden“
Aus dem Geschäftsbericht der VBL waren seit Jahren nur grobe Informationen über die Investments in Mischfonds hervorgegangen, aber keinerlei Details. Mit der VBL vergleichbare Institutionen wie der Atomfonds des Bundes oder der Staatsfonds von Norwegen bieten wesentlich mehr Transparenz auf der Ebene einzelner Investments. Dabei ist die VBL einer der größten institutionellen Investoren in Deutschland und untersteht als Pflichtversicherung der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Allzu viel gibt der Geschäftsbericht jenseits der groben Allokation auf die Segmente Aktien, Anleihen, Immobilien und Private Equity nicht preis. Der Bestand der Kapitalanlagen ist 2023 um 2,8 Mrd. Euro oder 8% gestiegen. Der Buchwert lag bei 37 Mrd. Euro, der Zeitwert lag bei 59,3 Mrd. Euro – und damit um 10,5% über dem Vorjahreswert. Die Kapitalanlagen erzielten eine Wertentwicklung von 6,8%.
Bisher nur spärliche Informationen
Auch andernorts müssen sich Institutionen der Altersvorsorge in die Karten schauen lassen. So hat Preqin-Mitgründer Mark O’Hare bereits 2003 die US-Pensionsfonds auf der Basis des Freedom of Information Act gezwungen, Informationen über ihre Investments preiszugeben. Das war der Grundstein für das Geschäftsmodell des Analysehauses, dessen Daten über Renditen der Private Markets eine wichtige Benchmark für die ganze Branche sind. 2024 wurde Preqin für 3 Mrd. Dollar an den Assetmanager Blackrock verkauft. Jetzt könnte das Urteil zur VBL den Startschuss geben für mehr Informationen über die Private Markets in Deutschland.