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Gerichtshof wird Datenspeicherung bei Schufa prüfen

 Die umstrittene Speicherung von Daten bei der Schufa nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kommt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte nach eigenen Angaben vom Dienstag dem EuGH mehrere Fragen zur...

Gerichtshof wird Datenspeicherung bei Schufa prüfen

dpa-afx Wiesbaden

 Die umstrittene Speicherung von Daten bei der Schufa nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kommt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte nach eigenen Angaben vom Dienstag dem EuGH mehrere Fragen zur Klärung vor. Die sechste Kammer möchte wissen, ob die Speicherung bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist und wenn ja wie lange. Es geht um die Frage, ob Informationen aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte eins zu eins in privat geführte Verzeichnisse übertragen werden können, ohne dass ein konkreter Anlass zur Datenspeicherung bei der privaten Wirtschaftsauskunftei besteht. „Dies führe letztendlich zu einer Vorratsdatenspeicherung“, erklärte das Gericht. Die Befreiung von den restlichen Schulden muss im öffentlichen Register der Insolvenzbekanntmachungen nach sechs Monaten gelöscht werden.

Bei privaten Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa können die Daten dagegen noch weitere drei Jahre gespeichert und bei Auskünften verarbeitet werden. Das Gericht hat Zweifel, ob eine „Parallelhaltung“ dieser Daten neben staatlichen Registern bei privaten Firmen überhaupt zulässig ist. Sollte dies der Fall sein, so müssten dieselben Speicher- und Löschfristen gelten wie in den öffentlichen Registern, betonte das Gericht. Der Vorlagebeschluss (Az.: 6K 226/21.WI) ist unanfechtbar. Hintergrund ist das Begehren einer Privatperson, die Eintragung einer Restschuldbefreiung aus dem Schufa-Verzeichnis zu löschen.

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