Kleinen Banken winkt Entlastung
fir Frankfurt – Kleine Banken dürfen auf Erleichterungen bei der von der Europäischen Zentralbank (EZB) erhobenen Aufsichtsgebühr hoffen. Etwa die Hälfte der von der EZB nur indirekt beaufsichtigten Institute würde von einer möglichen Senkung der Mindestgebühr um bis zu 50 % profitieren, teilte die EZB am Donnerstag anlässlich der Eröffnung eines Konsultationsverfahrens zu vorgeschlagenen Änderungen an der EZB-Verordnung über Aufsichtsgebühren mit. Die andere Hälfte dieser “weniger bedeutenden Institute” (LSI), für welche die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig sind, müsse aber mit einem leichten Anstieg der Mindestgebühr um bis zu 3 % rechnen. Die Grenze, ob ein Institut ent- oder belastet würde, liege bei einer Bilanzsumme von 500 Mill. Euro, hieß es.2018 betrugen die gesamten EZB-Aufsichtsgebühren 474,8 Mill. Euro. Etwa 90 % davon entfallen auf bedeutende Institute (LI) und 10 % auf LSI. Sie setzen sich zusammen aus einer Mindestkomponente für alle Institute, die je ein Zehntel der für LSI und der für LI berechneten jährlichen Aufsichtsgebühr beträgt, und einer variablen Komponente.Die Berücksichtigung der Vorschläge aus dem Konsultationsprozess, der am 6. Juni enden wird, hätte nach Einschätzung der EZB zudem eine Vereinfachung des Prozesses zur Gebührenberechnung zur Folge, wodurch Banken mit weiteren Einsparungen rechnen könnten.