Cum-ex-Kronzeuge Steck geht in Berufung
Cum-ex-Kronzeuge geht in Berufung
Kai-Uwe Steck, früherer Kanzleipartner von Hanno Berger und Kronzeuge im Cum-ex-Komplex, wird gegen das Urteil des Landgerichts Bonn in Revision gehen. Das teilte sein Anwalt Gerhard Strate am Donnerstag auf Anfrage der Börsen-Zeitung mit. Die 12. Große Kammer des Landgerichts hatte Steck wegen schwerer Steuerhinterziehung in 5 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, die Strafe jedoch überraschenderweise zur Bewährung ausgesetzt (Az.: 62 KLS 1/24).
Auch Anklage geht in Revision
Zuvor hatte laut dpa-afx bereits die Kölner Staatsanwaltschaft angekündigt, vollumfänglich Revision einzulegen. Während sich die Anklage daran stören dürfte, dass die Kammer bei der Bemessung der Strafe weit unter den von ihr geforderten 3 Jahren und 8 Monaten lag, geht es Steck wohl um die vom Gericht angeordnete Vermögenseinziehung. Es geht um Taterträge in Höhe von 23,6 Mill. Euro. Bisher hat Steck davon lediglich 11 Mill. Euro zurückgezahlt.
Steuerschaden von 428 Mill. Euro
Steck gehört nach Ansicht des Gerichts zu den zentralen Figuren des Cum-ex-Skandals. Die fünf Fälle, die von der Kammer verhandelt worden waren, hatten einen Steuerschaden von rund 428 Mill. Euro verursacht. Während seine Komplizen zum Teil bereits zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, wirkte sich Stecks umfassender Beitrag zur Aufklärung der komplexen Scheingeschäfte rund um den Dividendenstichtag strafmildernd aus.
Weitere Prozesse anhängig
Unabhängig davon, ob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen Steck im Revisionsverfahren kassiert, wird er sich voraussichtlich noch weiteren Strafprozessen stellen müssen. So ist am Landgericht Bonn ein abgetrennter Prozess anhängig, das Landgericht München muss noch über die Annahme der Anklage entscheiden.