KSK Heilbronn muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten
KSK Heilbronn muss laut BaFin nachbessern
fir Frankfurt
Die Finanzaufsicht verlangt der Kreissparkasse Heilbronn zusätzliche Eigenmittel ab, weil sie Mängel in der Organisation des Kreditgeschäfts festgestellt hat. Wie die BaFin am Montag mitteilte, habe eine im vergangenen Jahr abgehaltene Sonderprüfung gezeigt, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in den geprüften Bereichen „nur eingeschränkt gegeben war“.
Blick aufs Risikomanagement
Dazu zählt nach Angaben der Aufseher vor allem ein angemessenes und wirksames Risikomanagement inklusive Risikocontrolling. „Das bedeutet auch, dass die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen – und dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen“, so die BaFin.
Auf Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) hat die BaFin der Kreissparkasse auferlegt, die festgestellten Defizite zu beseitigen und zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorzuhalten. Der Bescheid ist seit dem 23. Juli 2025 bestandskräftig, heißt es weiter.
Sparkasse arbeitet an Behebung der Mängel
Die Kreissparkasse hat nach eigenen Angaben einen detaillierten Plan zur raschen Behebung der Feststellungen erarbeitet. Das interne Regelwerk sei nicht in ausreichendem Maße an die sich stetig weiterentwickelnden aufsichtsrechtlichen Anforderungen angepasst gewesen. "Bei der Sonderprüfung wurden keine materiellen Risiken festgestellt und unser Kundenkreditgeschäft war zu keiner Zeit beeinträchtigt“, lässt sich Vorstandsvorsitzender Ralf Peter Beitner in einer Stellungnahme der KSK zitieren.