Naturgefahrendeckungen

Nach Flut mehr Versicherung verkauft

Die Versicherer verkaufen nach der Flutkatastrophe spürbar mehr Elementardeckungen. Doch die Marktabdeckung reicht nicht. Die Diskussion um eine Versicherungspflicht geht weiter.

Nach Flut mehr Versicherung verkauft

ak Köln

 Die Flutkatastrophe im Juli hat zu einer gestiegenen Nachfrage nach Versicherungen geführt. Deutlich mehr Hausbesitzer als zuvor wollen ihre Häuser vollständig gegen Naturgefahren absichern. Im dritten Quartal seien rund 400000 neue Elementarschadenversicherungen für Wohngebäude abgeschlossen worden, gab Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), am Donnerstag be­kannt. Üblicherweise seien es sonst nur 50000 bis 100000 neue Verträge. Der Zusatzbaustein deckt auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen mit ab, was bei einer einfachen Wohngebäudeversicherung nicht der Fall ist.

Damit steige die stark bemängelte niedrige Quote an Elementarschadenversicherungen unter Hausbesitzern auf voraussichtlich etwa 50% bis Jahresende – 4 Prozentpunkte mehr als bislang, so der GDV. Dennoch sei es nicht hinnehmbar, dass jedem zweiten Haus die Deckung gegen diese Naturgefahren fehle.

Die Debatte um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer geht deshalb weiter. Der GDV hatte vor kurzem ein Konzept vorgelegt, mit dem der Verband die Versicherungsquote zügig steigern will. Eine Versicherungspflicht lehnt die Versichererlobby ab. Der GDV setzt stattdessen auf eine Opt-out-Lösung: Wenn der Gesetzgeber den Versicherern die Möglichkeit gebe, würden alle bestehenden privaten Wohngebäudeversicherungsverträge automatisch zu einem Stichtag auf einen vollen Schutz umgestellt werden – außer der Verbraucher widerspreche aktiv, erläuterte Asmussen. Diese Regelung müsse zu einem Gesamtpaket gehören, das auch mehr Präventionsmaßnahmen enthält und die Klimafolgenanpassung forciert.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist skeptisch, ob es ohne Zwang gehen wird. „Sollte eine freiwillige Lösung nicht zu einer hinreichenden Marktabdeckung führen, muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden“, forderte der Verband am Donnerstag in einer Stellungnahme. Dann sollte eine private Versicherungspflicht mit einer be­grenzten staatlichen Deckungszusage für Großschadenereignisse kombiniert werden. Die Verbraucherschützer schlugen vor, zwei Jahre nach der Einführung einer Allgefahrenabdeckung zu evaluieren, ob die Marktabdeckung ausreicht.