Kontogebühren

Rätseln nach Vorstoß der Prüfer zu BGH-Urteil

Nach dem Vorstoß der Prüfer für eine vermehrte Risikovorsorge nach dem BGH-Urteil zu Kontogebühren bleiben die konkreten Folgen für die Ergebnisse unklar. Den Verbänden liegen keine Angaben zu den Effekten vor.

Rätseln nach Vorstoß der Prüfer zu BGH-Urteil

bn Frankfurt

Nach dem Vorstoß des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) für eine verstärkte Risikovorsorge der Kreditwirtschaft nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Erhöhungen von Kontogebühren ohne Zustimmung der Kunden herrscht Rätselraten, was die Konsequenzen für die Ergebnisse angeht. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) konkretisierten die Folgen am Montag auf Anfrage nicht. BdB und DSGV erklärten, ihnen lägen dazu keine Informationen vor. Beim BVR hieß es, „über die konkreten Maßnahmen aufgrund des BGH-Urteils entscheidet jedes Kreditins­titut eigenständig, auch wegen der individuellen Vertragsausgestaltungen“.

IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann hatte die Banken in der vergangenen Woche aufgefordert, Einnahmen aus vom BGH als unwirksam eingestuften Erhöhungen von Kontogebühren in Rückstellungen zu verwandeln, konkret solche Einnahmen, die Banken seit dem viel beachteten BGH-Ur­teil zur Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen Ende April eingestrichen haben. Was Rückforderungen durch Kunden angehe, seien für die Ermittlung der Rückstellung „grundsätzlich erhobene (höhere) Gebühren der Jahre ab 2018 zu betrachten“, hieß es.

Dies dürfte kräftig zu Buche schlagen, hieß es daraufhin im Markt. Immerhin stammten teilweise zwei Drittel der Provisionseinnahmen von Sparkassen und Volksbanken aus dem Zahlungsverkehr, an dessen Konditionen Institute im Zinstief fleißig geschraubt hätten.

Die Summe potenzieller Rückforderungen könne für eine Bank „durchaus erheblich sein“, teilt der BVR mit. Konkrete Zahlen dazu lägen dem Verband aber nicht vor. Im Einzelfall entstünden bei einer etwaigen Gebührenrückforderung bisherigen Erfahrungen zufolge indes eher überschaubare Beträge bei einem für alle Beteiligten insgesamt relativ hohen Aufwand. Die BaFin habe die wirtschaftlichen Auswirkungen zunächst als erheblich eingestuft, im BaFin-Journal vom August 2021 jedoch „gemäßigtere Töne angeschlagen“, „die aus unserer Sicht realistischer sind“.