Sanierungen erfordern kaufmännisches Gespür und Umsetzungskompetenz
Firma steht vor Umbau, alles auf dem Prüfstand, Sanierung notwendig – Unternehmen, die mit solchen Schlagzeilen in der Presse stehen, haben oftmals einen harten und langwierigen Weg vor sich. Doch solche Nachrichten haben auch ihr Gutes. Die kriselnde Firma handelt – und versucht mit einer Sanierung, das Ruder wieder herumzureißen.Sanierungsprozesse werden von interner oder externer Seite herbeigeführt. Interne Auslöser sind die Geschäftsleiter (Vorstände, Geschäftsführer), die Aufsichtsorgane (Aufsichtsräte, Beiräte) oder die Anteilseigner (Gesellschafter, Aktionäre). Grundlage dafür ist, dass das notwendige Instrumentarium für die frühzeitige Krisenerkennung gelebt wird. Das Gesetz sieht hier außerhalb der Regelungen des Insolvenzrechts gerade für die Anforderungen an eine Unternehmensplanung nur rudimentäre Vorschriften vor.Diese Anforderungen steigen aber schlagartig mit dem Eintritt der Insolvenzreife. Es liegt daher an den Beteiligten, entsprechende Regelungen in den Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführungsrichtlinien oder Informationsordnungen festzulegen, um bereits im Vorfeld Krisenursachen zu erkennen. Klassischer externer Auslöser für Sanierungsprozesse sind die finanzierenden Banken. Aufgrund von Vereinbarungen in den Kreditverträgen (zum Beispiel Covenants) und bankaufsichtsrechtlicher Risikoregeln treffen die Banken nur dann positive Kreditentscheidungen, wenn der Kreditnehmer die Sanierungsfähigkeit nachweisen kann.Waren die Banken bislang verlässlicher Auslöser von Sanierungen – bedingt durch strenge Regelungen der Bankaufsicht -, so werden Restrukturierungen nun oftmals nicht konsequent oder zu spät ausgelöst. Ein Grund ist der Weiterverkauf notleidender Kredite oder neudeutsch Non-Performing-Loans (NPL). Die Sanierungsprozesse verlassen damit den bankaufsichtsrechtlichen Bereich. Es wird daher vermehrt Aufgabe der Investoren sein, Sanierungsprozesse einzuleiten oder aufrechtzuerhalten. Denn durch das bloße Weiterhandeln wird sich langfristig keine Wertschöpfung begründen lassen.Doch was heißt und bedeutet Sanierung eigentlich in der Praxis? Sanierung stammt vom lateinischen Wort sanare. Das bedeutet heilen bzw. gesund machen. Ähnlich wie in der Medizin gibt es zwei Wege: Man kann kurzfristig Symptome bekämpfen oder über einen längeren Zeitraum hinweg die Ursachen der Krankheit beseitigen.Ein Eingriff von außen ist die finanzwirtschaftliche Sanierung. Hier geht es um die bilanzielle Gesundung durch Beiträge der Gläubiger und Eigenkapitalgeber. Beispiele sind Stundung, Forderungsverzicht oder die Umwandlung von Forderungen in eine Beteiligung. Möglich sind auch die Herabsetzung des Grundkapitals oder ein Kapitalschnitt.Ganz anders das Instrumentarium bei einer leistungswirtschaftlichen Sanierung. Hier geht es um die Restrukturierung des gesamten Betriebs im Inneren. Das heißt: Im Unternehmen werden Produktions- und Vertriebsprozesse geändert, Abteilungen wie der Einkauf oder das Controlling neu aufgestellt und die Strategie neu ausgerichtet.In der Praxis überwiegen oftmals die finanzwirtschaftlichen Aspekte. Es ist ohne Frage richtig, in einer Krise Gläubiger und Eigentümer an einen Tisch zu bringen, um die finanzielle Lage zu entspannen. Die Praxis zeigt aber, dass solche Maßnahmen alleine oft nicht ausreichen. Schon manch traditionsreiches Unternehmen stand bereits wenige Jahre nach einer vermeintlich erfolgreichen finanzwirtschaftlichen Sanierung wieder in den Schlagzeilen. Der entscheidende Grund: Die Firmen hatten zwar weniger Schulden und frisches Geld, arbeiteten aber mit den gleichen Strukturen und einer nur graduell veränderten Strategie.Kernaufgabe der Restrukturierung ist, die Ursachen der Krise zu beseitigen. Sämtliche Maßnahmen dienen dazu, dass ein Unternehmen wieder Wettbewerbsfähigkeit erlangt und am Markt eine branchenübliche Rendite erzielen kann. Die Analyse der Ursachen ist oft mühsam, denn häufig kommen eine veraltete Produktion, eingefahrene Vertriebswege, ein vernachlässigtes Controlling und andere Faktoren zusammen. Nur wer den Mut hat, die bisherigen Pfade zu verlassen und seine Organisation zu verändern, kann dauerhaft auf die Erfolgsspur zurückkehren.Ein sehr wichtiges Werkzeug jeder erfolgreichen Sanierung ist eine integrierte Unternehmensplanung. Bislang wird diese häufig erst in der Krise erstellt. Im Sanierungsprozess werden dann die Ziele genau definiert und ein controllingfähiger Maßnahmenplan erstellt. Die Umsetzungskompetenz hat dabei entscheidende Bedeutung für den Sanierungserfolg.Für Unternehmen in der Krise gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten – sowohl bei einer außergerichtlichen Sanierung als auch bei Insolvenzverfahren unter dem Schutz des Gerichts. Das im März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, kurz ESUG, hat das Instrumentarium deutlich erweitert. Ziel ist die leichtere Sanierung von Krisenunternehmen. Dazu dienen unter anderem die Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahren. Hierbei darf das bisherige Management die Firma selbst durch die Krise führen – generell unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch einen insolvenzerfahrenen Sanierungsexperten.Eine gute Idee. Doch in der Praxis scheitern zahlreiche ESUG-Sanierungen; jedes vierte Verfahren endet in der Regelinsolvenz. Die entscheidenden Gründe hierfür sind unzureichende Vorbereitung und Zeitmangel. Im Idealfall entsteht bereits im Vorfeld ein Restrukturierungskonzept als Basis für einen tragfähigen Sanierungsplan. Wer am Tag der Antragstellung dagegen am Punkt null anfängt, hat angesichts der Komplexität der Verfahren nur noch wenige Chancen, einen überzeugenden Plan zu erarbeiten. In diesem Fall kann oft nur noch der Einsatz externen Know-hows helfen.Fazit: Bei der Sanierung von Unternehmen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend komplexer. Wirtschaftskanzleien bieten Unterstützung in Restrukturierungs- und Krisensituationen. Sie sind der richtige Partner für Sanierungen, wenn sie über kaufmännisches Gespür und Umsetzungskompetenz verfügen. Nur dann ist es möglich, eine integrierte Unternehmensplanung, eine Due Diligence oder Sanierungskonzepte nach IDW S6 zu erstellen und Mergers & Acquisitions-(M&A)-Prozesse zu begleiten. Gleichzeitig wissen Kanzleien bereits im Vorfeld einer Insolvenz, worauf es im Fall der Fälle ankommt.——Dr. Maximilian Pluta, Leiter Sanierung & Restrukturierung, PLUTA Rechtsanwalts GmbH