White & Case analysiert EZB-Aufsicht

Banken lassen Rechtsgrundlagen klären - Gutachten wird für Juli erwartet

White & Case analysiert EZB-Aufsicht

bn Frankfurt – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lässt das Gebaren der europäischen Bankenaufsicht juristisch durchleuchten. Ein entsprechendes Gutachten hat die Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände bei der Kanzlei White & Case, die auch in anderen Fragen für die DK tätig ist, in Auftrag gegeben.White & Case solle darlegen, wie Verwaltungsrechtshandeln auf europäischer und nationaler Ebene in der Bankenaufsicht funktioniere und “wie die Zusammenarbeit geregelt” sei, sagt ein Sprecher der DK. White & Case äußert sich dazu nicht.Hintergrund der Initiative ist der Unmut, den die Europäische Zentralbank (EZB) auf sich gezogen hat. Zwar schätzen die deutschen Banken die Qualität der Aufsicht durch den Single Supervisory Mechanism (SSM) als höher ein als im Falle nationaler Aufseher (vgl. BZ vom 21. Juni). Viele Institute argwöhnen allerdings, dass die Aufsicht dabei ihr Mandat dehnt, wenn nicht überstrapaziert. Mitunter gebärde sich die EZB eher wie ein Rechtssetzer und weniger als Aufseher, wird in Kreisen der Initiatoren moniert. So hatte die EZB im April vergangenen Jahres die Institute verärgert, als sie darauf drang, Engagement bei der österreichischen Abwicklungseinheit Heta auf 50 % abzuschreiben.White & Case soll nun unter anderem klären, welche Ermessensspielräume die EZB hat, wie diese begrenzt sind und wie sich Banken gegebenenfalls schützen können. Das Gutachten solle den Instituten einen Instrumentenkasten bereitstellen, um mit Maßnahmen der Aufsicht besser umzugehen, hört man in Kreisen der DK.Zwar steht den Banken grundsätzlich der Rechtsweg offen, wie es heißt. Meist scheuten sie aber davor zurück, gegen die mächtige EZB vor Gericht zu ziehen. Die Institute können sich auch an ein bei der EZB angesiedeltes Vermittlungsgremium wenden. Kein einziges Mal hat dies 2015 aber dazu geführt, dass eine Entscheidung des SSM revidiert wurde: Zwei Mal schlug das Gremium vor, den ursprünglichen Beschluss aufrechtzuerhalten, vier Mal, ihn zu ergänzen oder die Argumentation zu verbessern, und zwei Mal zogen Banken ihre Eingaben zurück.Vorliegen soll das Gutachten von White & Case im Juli. 2015 hatte bereits der französische Bankenverband FBF ein ähnliches Gutachten veranlasst. Dessen Tenor: Anfangs sei der Aufbau des SSM in Ordnung gewesen, nun aber seien Klarstellungen nötig.