Lieferketten

Banken hadern mit Lieferkettengesetz

Banken und Finanzdienstleister fühlen sich bei der Umsetzung neuer Sorgfaltspflichten im Stich gelassen. Die zuständige Behörde steht in der Kritik.

Banken hadern mit Lieferkettengesetz

rec Brüssel

In der Finanzbranche sorgt das neue Lieferkettengesetz für Unruhe. Auch Banken und Finanzdienstleister sind von den Sorgfaltspflichten betroffen, und zwar potenziell „sämtliche Geschäftsbereiche“: Das stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Anfrage der Börsen-Zeitung klar. Unklare Vorschriften bereiten den Instituten allerdings große Probleme. Die Branche fühlt sich bei der Umsetzung von der zuständigen Behörde im Stich gelassen, wie zu hören ist.

Seit 1. Januar müssen Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten in Deutschland sicherstellen, dass sich Geschäftspartner in aller Welt an Menschenrechte und Umweltstandards halten. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Zwar hat das BAFA entsprechende Berichtspflichten zur Lieferkette bis Mitte 2024 ausgesetzt. Ansonsten gelten die Sorgfaltspflichten aber uneingeschränkt – etwa zur Einrichtung interner Beschwerdeverfahren.

Vertreter aus der Finanzbranche beteuern, die Institute gäben sich alle Mühe, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Sie täten sich damit allerdings sehr schwer, weil der Gesetzgeber die Vorschriften in erster Linie auf Industrieunternehmen ausgelegt habe und deshalb „viele branchenspezifische Punkte“ zu klären seien. „Das passt vorne und hinten nicht“, heißt es in Branchenkreisen.

Dabei gerät die Informationspolitik des BAFA in die Kritik. Nach Informationen der Börsen-Zeitung dringen Interessenvertreter seit Monaten vergeblich auf klarere Instruktionen. Dabei geht es vor allem um den Begriff der Lieferkette und wie dieser auf die Besonderheiten der Finanz­industrie anzuwenden ist. Das BAFA führt auf Anfrage beispielhaft IT-Beschaffung für Geschäftsräume und externe Dienstleistungen an. Unklar ist insbesondere, inwiefern Sorgfaltspflichten im Kerngeschäft greifen.

Der Frage, wie viele Finanzunternehmen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, weicht man beim BAFA aus. Zum derzeitigen Zeitpunkt gehe man von insgesamt 1300 Unternehmen und ab 2024 von rund 5200 Unternehmen aus. Die Zahlen beziehen sich auf sämtliche Branchen und Sektoren in Deutschland. Unternehmen müssten „kontinuierlich und eigenverantwortlich prüfen“, ob sie in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes – so der vollständige Name – fallen.

Groben Schätzungen aus Branchenkreisen zufolge sind circa 500 Finanzinstitute direkt oder indirekt vom Lieferkettengesetz betroffen. Ihre Zahl dürfte sich vervielfachen, wenn ab 2024 Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. In der EU gibt es parallel Bestrebungen, Banken und Finanzdienstleister als „Hochrisikosektor“ einzustufen. Thomas Grützner, Partner der Kanzlei La­tham & Watkins, rät Banken und Versicherern, sich Gedanken zu machen, „wo und wie das Lieferkettengesetz für sie schon jetzt greift“.

Bericht Seite 4

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