Regulierung

Bürokratischer Aufwand für kleine Banken sinkt

BaFin und Bundesbank reduzieren die Anforderungen an den Meldeaufwand. Kleinere Banken und Sparkassen profitieren ab sofort von bürokratischen Erleichterungen.

Bürokratischer Aufwand für kleine Banken sinkt

sto Frankfurt

Kleinere Banken und Sparkassen profitieren ab sofort von bürokratischen Erleichterungen. Wie die Finanzaufsicht BaFin und die Bundesbank mitteilten, sind rund 1150 Kreditinstitute in Deutschland Nutznießer dieser Lockerungen, die Anfang Juni von der europäischen Bankenaufsicht EBA verkündet worden waren (vgl. BZ vom 7. Juni).

Europaweit sparen die rund 2800 hiervon betroffenen Institute zwischen 188 und 288 Mill. Euro. Dies entspricht 15 bis 24% der Kosten des europäischen bankaufsichtlichen Meldewesens.

Von den Erleichterungen profitieren hierzulande 88% aller nichtsystemrelevanten Institute. Sie bündeln 18% der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems und zählen zur Gruppe der sogenannten SNCI (small and non-complex institution). Dies sind den Angaben zufolge 96% der Genossenschaftsbanken und 82% der Sparkassen. Um dieser Gruppe an­­zugehören, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Unter anderem muss die Bilanzsumme kleiner als 5 Mrd. Euro sein. „Die Klassifizierung als SNCI und die damit verbundenen Erleichterungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung“, sagt Joachim Wuermeling, das für Bankenaufsicht zuständige Vorstandsmitglied der Bundesbank. Insbesondere die deutschen Politiker hatten sich hierfür in Brüssel starkgemacht, da es mit den Sparkassen und Kreditgenossen hierzulande besonders viele kleine und mittelgroße Institute gibt. Es handele sich um administrative Erleichterungen und nicht um kapital- oder liquiditätsschonende Maßnahmen, be­tonten die deutschen Aufseher.

„Wir differenzieren jetzt noch stärker zwischen weniger auffälligen Instituten auf der einen und problematischen Instituten auf der anderen Seite“, sagt Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin. Konkret können die Institute sich nun Meldepunkte für die Liquiditätsquote sparen oder die Offenlegungsanforderungen weniger akribisch und seltener aufbereiten.

„Wir begrüßen die von der BaFin zu­sammengefassten Erleichterungen“, so Andreas Martin, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Dies dürfe aber erst der Beginn der Einführung abgestufter Regelungen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben sein. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sprach von einem „ersten Schritt“ und „noch Luft nach oben“.

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