Cum-ex: Die Herausforderung ist der Rechtsstaat
„Thomas Fischer, der sich als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof einen großen Namen gemacht hat und mit dem von ihm seit Jahren herausgegebenen Kommentar zum Strafgesetzbuch in „aller Hände“ ist, hat in seinem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung eine Frage aufgeworfen, bei deren Beantwortung ich ihm gerne helfe – „Cum-ex: Was ist das Problem?“ Herr Fischer, Ihr Problem bei Cum-ex ist die fehlende Objektivität!
In den Cum-ex-Verfahren der Staatsanwaltschaft Köln – in ihnen ist auch Herr Fischer als Verteidiger eines erstinstanzlich Verurteilten aktiv – geht es nicht um Hütchenspielertricks. In akribischer Arbeit sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von Vorwürfen befasst, die ihrer Ansicht nach als besonders schwere Steuerhinterziehung zu bewerten sind. Bislang hat diese Bewertung gerichtliche Bestätigung gefunden. Alle warten gespannt auf den in Kürze anstehenden ersten höchstrichterlichen Entscheid.
Aktiengeschäfte, die in Vorabkalkulationen ihre sichere Gewinnerwartung darauf gründen, dass eine von keinem Beteiligten gezahlte Steuer „erstattet“ und dann über Absicherungsgeschäfte unter allen aufgeteilt wird, wecken in der Öffentlichkeit leicht nachvollziehbar ein eindeutiges Störgefühl. Dieses kann jedoch die strafrechtliche Aufarbeitung nicht leiten. Den Weg gibt allein das Strafrecht vor, das eine nüchterne Sichtweise verlangt. Eine „Lex Cum-ex“, die ein unmoralisches System bestraft, gibt es nicht.
Bedeutung gewinnt das System „Cum-ex“ allerdings, weil es die Beschuldigten als „Bedienungsanleitung“ für die von ihnen betriebene Aktienmaschinerie genutzt haben. Justitia mögen die Augen verbunden sein, sie lässt sich aber nicht an der Nase herumführen.“