Geldwäscheverdacht

Das Vorspiel im Pariser UBS-Prozess

Die UBS steht seit Montag zum zweiten Mal vor einem Pariser Gericht, um sich gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wegen illegaler Kundenwerbung und Geldwäsche beziehungsweise der Annahme von Steuerfluchtgeldern zu verteidigen.

Das Vorspiel im Pariser UBS-Prozess

dz Zürich

Die UBS steht seit Montag zum zweiten Mal vor einem Pariser Gericht, um sich gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wegen illegaler Kundenwerbung und Geldwäsche beziehungsweise der Annahme von Steuerfluchtgeldern zu verteidigen. Für die Schweizer Großbank steht viel auf dem Spiel. Sie war im Februar 2019 in erster Instanz zur Zahlung einer Buße über 3,7 Mrd. Euro und zur Leistung eines Schadenersatzes an den französischen Staat in Höhe von 800 Mill. Euro verurteilt worden. Das ist die bisher höchste Strafe, die ein französisches Gericht in einem Steuervergehen ausgesprochen hatte. Die UBS musste im Hinblick auf das Strafverfahren bereits 2014 eine Kaution in Höhe von 1,1 Mrd. Euro hinterlegen. Zudem bildete die Bank 2019 Rückstellungen in Höhe von 450 Mill. Euro.

Der Prozess dauert offiziell bis zum 24. März, sofern der am ersten Tag von den UBS-Anwälten eingereichte Antrag zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Anklage nicht angenommen wird. Mit diesem Zug hatte die UBS 2018 schon den ersten Prozess eröffnet. Auch sonst hat die Bank ihre ursprüngliche Strategie weitgehend beibehalten. Sie akzeptiert zwar die Feststellung der Anklage, wohlhabende Kunden in Paris mit attraktiven Sport- und Kulturveranstaltungen unterhalten zu haben. Dies sei aber nicht mit der Absicht, Kontakte mit den aus der Schweiz angereisten Kundenberatern anzubahnen, sondern vielmehr um die Marke UBS zu stärken.

Bezüglich des Vorwurfes der Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug stellt sich die Bank auf den Standpunkt, das Versteckspiel der Kunden gegenüber dem heimischen Fiskus nicht gekannt zu haben. Zudem habe die in der fraglichen Zeit geltende EU-Richtlinie über die Zinsbesteuerung ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, das Bankgeheimnis hochzuhalten, und die Banken zur Erhebung eines Steuerrückbehalts verpflichtet.

Im ersten Prozess waren die Argumente der Verteidigung aber auf der Strecke geblieben. Das Gericht sah die Schuld der Bank als erwiesen an und stellte insbesondere fest, dass die unerlaubten Bankgeschäfte in der Schweiz systematisch von oben nach unten organisiert worden sein. Trotzdem wurde Raoul Weil als globaler Vermögensverwaltungschef der Bank als einziger von mehreren Angeklagten mangels Beweisen von einer direkten Verantwortung freigesprochen. Die UBS macht geltend, dass die Anklage auch für eine Verurteilung der Bank keine ausreichenden Beweise besitze.