Auskunftei

Schufa steuert erneut auf Umsatz- und Gewinnplus zu

Seit Jahren schon baut die Wiesbadener Auskunftei ihr Geschäft aus. Über Scoring hinaus bietet die Schufa weitere Dienste an und erprobt eine Plattform für ESG-Daten.

Schufa steuert erneut auf Umsatz- und Gewinnplus zu

Schufa steuert erneut auf Umsatz- und Gewinnplus zu

Während Online-Handel schwächelt, stellen Banken viele Anfragen – Neue Produkte geplant

jsc Frankfurt

Nach Jahren steigender Umsatzerlöse und Gewinne baut die Schufa auch im laufenden Turnus ihr Geschäft voraussichtlich aus. In den ersten neun Monaten habe die Auskunftei bereits mehr Geld als im Vorjahr eingenommen und mehr Gewinn verbucht, sagte Firmenchefin Tanja Birkholz am Montagabend vor Journalisten in Frankfurt. Allerdings habe das Wachstum im dritten Quartal an Fahrt verloren.

Im vergangenen Gesamtjahr hatte die Schufa auf Ebene der Holding Umsatzerlöse von 267 Mill. Euro erzielt, das sind 7% mehr als im Vorjahr. Der Jahresüberschuss kletterte um 5% auf 51 Mill. Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 lagen Umsatz und Jahresüberschuss bei lediglich 133 Mill. und 16 Mill. Euro. Die Auskunftei im Besitz von Banken, Sparkassen und Handel beantwortet seit Jahren stetig mehr Anfragen von Unternehmen zu bestimmten Kunden und verdient folglich mehr Geld. Im Jahr 2022 erteilte sie 198 Millionen Auskünfte.

Während Unternehmen im Online-Handel wegen der aktuellen Konsumflaute die Dienste der Schufa weniger in Anspruch nehmen, floriert das Geschäft mit Kreditplattformen, auf denen mehrere Banken Angebote einstellen und folglich eine Anfrage bei der Schufa stellen, wie Birkholz sagte. Die Auskunftei erzielte im vergangenen Jahr die Hälfte der Erlöse in der Kundengruppe der Kreditinstitute.

Mehr als nur Scoring

Über die übliche Bonitätsbewertung (Scoring) hinaus bietet die Auskunftei weitere Dienste an. So prüft sie etwa für Banken und Unternehmen, ob ein Kunde mit einer geklauten Identität agiert – das ist ein wichtiger Prüfschritt im Online-Handel – oder ob ein Kunde auf einer Sanktionsliste steht. Auch erprobt die Schufa mit Banken und Unternehmen eine Plattform für ESG-Daten, auf der die Firmen Informationen zur Berichterstattung rund um Nachhaltigkeit austauschen können. Eine Bewertung der Nachhaltigkeit zähle jedoch nicht zum Geschäftsmodell, sagte Birkholz.

Auch Privatkunden fragen zunehmend Daten zu ihrer Bonität ab und zahlen dafür je nach Modell Geld. Daher entwickelt die Schufa auch hier neue Angebote. Ein "Daten-Cockpit", mit dem Privatleute die Wirkung bestimmter Informationen auf ihren "Score" überprüfen können, will die Schufa schrittweise einführen. Die Auskunftei gerate im Umgang mit Verbrauchern schnell in die Kritik und suche daher den Dialog mit Verbraucher- und Datenschützern, sagte Birkholz.

EuGH spricht Urteil

Am 7. Dezember spricht der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei wesentliche Urteile zum Geschäft von Auskunfteien. Dabei geht es erstens um die Verwendung des "Scores", also der Bonitätsbewertung der Schufa. Die Auskunftei rechnet damit, dass Banken und Unternehmen ihre Entscheidung zur Ablehnung eines Kunden dann nicht mehr "maßgeblich" auf Grundlage des Schufa-Scores treffen dürfen. Die Schufa erkennt darin einen neuen Rechtsbegriff.

Birkholz betonte, dass jedes Unternehmen den Schufa-Score unterschiedlich anwende und Banken und Unternehmen in der Praxis ohnehin vielfach weitere Daten heranzögen. Das Geschäftsmodell der Auskunftei sei daher nicht in Gefahr. Ein "Negativmerkmal" wie eine Zahlungsstörung zählt nach Ansicht der Schufa nicht zum Scoring-Modell. Es darf demnach als Kriterium also weiter ausschlaggebend dafür sein, ob eine Bank oder ein Unternehmen einen Kunden ablehnt.

Zweitens könnte der Gerichtshof die Speicherdauer begrenzen, wenn Auskunfteien eine Restschuldbefreiung einer Privatperson vermerken. Statt den bisher üblichen drei Jahren könnte die Frist dann bereits nach sechs Monaten enden. Die Schufa hatte die Speicherdauer angesichts der nahenden Rechtsprechung bereits im März freiwillig auf sechs Monate reduziert, obwohl sie die Information für aussagekräftig hält. Der EuGH orientiert sich häufig am Plädoyer des Generalanwalts, der seine Rechtsauffassung im März dargelegt hatte.

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