Untersuchungsausschuss

EY darf über Wirecard aussagen

Einer Aussage der Wirtschaftsprüfer von Wirecard im Untersuchungsausschuss des Bundestages um die Pleite des Zahlungsabwicklers steht nichts mehr im Wege. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss klargestellt, dass die Mitarbeiter von EY...

EY darf über Wirecard aussagen

Reuters/dpa-afx Berlin

Einer Aussage der Wirtschaftsprüfer von Wirecard im Untersuchungsausschuss des Bundestages um die Pleite des Zahlungsabwicklers steht nichts mehr im Wege. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss klargestellt, dass die Mitarbeiter von EY sich vor dem Ausschuss nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht über die mutmaßlich gefälschten Bilanzen von Wirecard berufen können. „Jeder vom Untersuchungsausschuss als Zeuge geladene EY-Mitarbeiter kann nun zur Abschlussprüfung aussagen“, teilte EY am Donnerstag mit. Der FDP-Politiker Florian Toncar sagte, der Ausschuss werde die Zeugen von EY für den 19. März erneut vorladen. Ende November hatten sich zwei EY-Vertreter im Ausschuss nicht zum Fall äußern wollen und sich auf Verschwiegenheitspflichten berufen.

Unterdessen hat Edgar Ernst, Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), im Ausschuss erklärt, dass der Prüfstelle die Mittel und die kriminalistische Expertise fehlten, um den Bilanzbetrug von Wirecard aufzudecken. „Die DPR kann die korrekte Abbildung von ausgewählten Geschäftsvorfällen sicherstellen, nicht aber die Existenz von Vermögenswerten nachweisen“, sagte er am Donnerstag. Demnach prüft die DPR nicht, ob etwa ein vorgelegter Vertrag gefälscht ist oder ob ein Kunde existiert.