Die virtuelle Hauptversammlung der Deutschen Bank auf dem Schirm
22. Mai
Deutsche Bank
auf den Bildschirmen
lee Frankfurt
Im Gegensatz zu früheren Jahren dürfte die Hauptversammlung der Deutschen Bank am Donnerstag vergleichsweise friedlich verlaufen. Darauf deuten zumindest die Publikationen der Stimmrechtsberater hin, die bei nahezu allen Tagesordnungspunkten für ein positives Votum plädieren. Allein bei den unvermeidlichen Ergänzungsanträgen der Riebeck Brauerei von 1862 raten sie zu einem „Nein“. In diesem Jahr hat die dahinter stehende Kanzlei unter Punkt 15 und 16 die Bestellung von Sonderprüfern auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollen klären, ob sich Vorstand und Aufsichtsrat der groben Pflichtverletzung schuldig gemacht haben. Angeblich geht es um die aus Aktionärssicht mehr als ärgerlichen finanziellen Belastungen aus dem Rechtsstreit mit den Postbank-Aktionären sowie um die Franken-Kredite in Polen. Der daraus zu erwartende Erkenntnisgewinn ist begrenzt, interessanter für die Aktionäre ist da schon die Frage, woher die für die ambitionierten Kapitalrückgabepläne erforderlichen Überschussgewinne kommen sollen.