Haftstrafe für Ex-Fondsmanager von Union Investment
lee Frankfurt
Der wegen Insiderhandels angeklagte frühere Fondsmanager der genossenschaftlichen Union Investment ist zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Zugleich ordnete die 29. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt eine Vermögenseinziehung bei dem geständigen Angeklagten an, die mit 45 Mill. Euro deutlich höher liegt als der Gewinn von 8,3 Mill. Euro, den er mit den illegalen Wertpapiergeschäften erzielt hatte.
Während die Dauer der Freiheitsstrafe leicht hinter den beantragten vier Jahren zurückblieb, folgte das Gericht bei der Berechnung der Einziehungssumme der Anklage. Sie hatte für die Berechnung nicht den Gewinn, sondern die Ordervolumen der Derivategeschäfte herangezogen, mit denen der frühere Fondsmanager auf steigende Aktienkurse gesetzt hatte, bevor er Order für den von ihm gemanagten Fonds platzierte. Die Freiheitsstrafe für den Mitangeklagten , der die Tipps des befreundeten Fondsmanagers als Geschäftsführer einer Investmentfirma im kleineren Stil für das sogenannte Frontrunning nutzte, wurde auf Bewährung ausgesetzt. Gegen die Investmentfirma Berresch Capital wurde die Einziehung von 3,3 Mill. Euro angeordnet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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