EU-Steuerstreit mit Apple

Kommission feuert Breitseite gegen Gericht

Die EU-Kommission war mit ihrer 13 Mrd. Euro-Steuerklage gegen Apple im vergangenen Sommer spektakulär gescheitert. Nun schlägt sie zurück und wirft dem Gericht „Rechtsfehler“ vor.

Kommission feuert Breitseite gegen Gericht

hei Frankfurt

Der milliardenschwere Steuerstreit zwischen der EU-Kommission und Apple geht in die nächste Runde. Nachdem ein EU-Gericht im Juli vergangenen Jahres das irische Steuerabkommen mit dem iPhone-Hersteller nicht als illegale Beihilfe gewertet und eine Steuernachforderung von 13 Mrd. Euro für ungültig erklärt hatte, schießt die Behörde von Digital- und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nun zurück. In der Begründung zur Berufung gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof wirft sie den Richtern „mehrere Verfahrensfehler“ und Begründungsmängel vor.

So habe das Urteil die tatsächlichen unternehmerischen Funktionen von Apple Sales International (ASI), Apple Operations Europe (AOE) im Hinblick auf die „Zuweisung von Lizenzen des geistigen Eigentums von Apple an diese Zweigniederlassungen“, wie sie von der Kommission dargestellt wurden, nicht korrekt gewürdigt. Außerdem seien die Ausführungen der Behörde zu den „förmlichen Handlungen der Geschäftsführer von ASI und AOE“, die ihre unternehmerische Selbstständigkeit beweise, nicht entsprechend berücksichtigt worden.

Der EU-Kommission geht es darum, die Position von Apple zu entkräften, die darauf abhebt, dass alle relevanten Unternehmensentscheidungen und speziell die Produktentwicklung für den Konzern am Hauptsitz in Cupertino getroffen würden und die Besteuerung deshalb hauptsächlich in den USA erfolgen müsse. Auf dieser Grundlage hatte der Technologieriese schon 1991 ein Steuerabkommen mit Irland geschlossen, das 2007 verlängert wurde und in dieser Formbis 2014 galt. Darin waren ASI und AOE weitreichend von Steuerzahlungen befreit worden. Tatsächlich, so Vestager, sei bei den beiden irischen Konzerngesellschaften nahezu der gesamte Gewinn des Umsatzes außerhalb von Amerika angefallen.

Apple, die im zurückliegenden Weihnachtsquartal just neue Rekorde in mehreren Sparten wie iPhone, iPad oder Mac-Rechner markiert hatte, zog dabei aus einem Quartalsumsatz von 111 Mrd. Dollar einen Nettogewinn von 28,8 Mrd. Dollar.

Die Steuerpraxis von Apple, die aus Sicht der Kommission in Irland den Tatbestand der illegalen Beihilfe erfüllt, ist der Politik in Europa seit längerem ein Dorn im Auge. Denn auch andere US-Konzerne wie Amazon oder Google haben mit ähnlichen Konstruktionen Steuerschlupflöcher gefunden und dabei vor allem in Europa auch entsprechende Rahmenbedingungen in Ländern wie Irland oder Luxemburg ausgelöst.

Zähes Ringen

Infolgedessen wurde eine globale Debatte um die Besteuerung der Produkte und Dienstleistungen angestoßen, die auf eine einheitliche Neuregelung auf OECD-Ebene zielt. Die Stoßrichtung: Steuern sollen dort gezahlt werden, wo auch Absatz, Umsatz und Gewinn tatsächlich anfallen, also in den einzelnen Ländermärkten.

Überdies geht es um eine gravierende Änderung der Besteuerungsgrundlage. Statt der Gewinne sollen künftig Umsätze als Grundlage dienen. Der Ansatz dient aus Sicht der Politik insbesondere der Erleichterung und Angemessenheit der Steuerbemessung. Jedoch verlaufen die Verhandlungen seit Jahren so zäh, dass eine Reihe von Staaten der Europäischen Union, namentlich Frankreich, bereits eigene Schritte zur Neugestaltung der Steuergesetzgebung unternommen.

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