Im Interview Carsten Brodesser

Brodesser: Das nachgelagert besteuerte Altersvorsorgedepot ist aktueller denn je!

Carsten Brodesser (CDU) setzt sich im Bundestag für die private Altersvorsorge ein. Sie soll schon in der Jugend mit staatlicher Förderung starten und im Berufsleben – flankiert durch nachgelagerte Besteuerung – fortgesetzt werden.

Brodesser: Das nachgelagert besteuerte Altersvorsorgedepot ist aktueller denn je!

Im Interview: Carsten Brodesser

„Das Altersvorsorgedepot ist aktueller denn je“

CDU-Finanzexperte Brodesser dringt auf eine Option zum Aufstocken der Frühstartrente – Reform der Riester-Rente längst überfällig

Carsten Brodesser (57) ist im Bundestag Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss und Experte für Altersvorsorge. Er setzt sich dafür ein, dass private Altersvorsorge schon in der Jugend mit staatlicher Förderung startet und im Berufsleben – flankiert durch nachgelagerte Besteuerung – fortgesetzt werden kann.

Herr Brodesser, mit der Frühstartrente will die Regierungskoalition schulpflichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren ertüchtigen, Geld anzulegen und ihnen erlauben, mit staatlichen Transfers von monatlich 10 Euro ein kleines Vermögen zur Altersvorsorge aufzubauen. Lässt sich der Termin 1.1.2026 realisieren?

Das dürfte nicht mehr realistisch sein. Unter Berücksichtigung des parlamentarischen Verfahrens wäre die gesetzliche Grundlage erst Ende dieses Jahres geschaffen und die beteiligten Akteure müssten dann ihre Prozesse entsprechend anpassen. Ein Beginn der Frühstartrente muss aber nicht zwingend zum Jahresanfang erfolgen. Denkbar wäre also auch ein unterjähriger Start.

Sollte die Frühstartrente zum Beginn für alle Jugendlichen in der Altersklasse 6 – 18 Jahre eingeführt werden oder sich Jahrgang für Jahrgang aufbauen? Wie sieht es mit 16- oder 17-jährigen aus, die kaum noch etwas ansammeln könnten?

Es wäre wünschenswert, wenn möglichst alle Alterskohorten zwischen dem sechsten und siebzehnten Lebensjahr von Beginn an begünstigt wären. Dabei spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, wieviel Sparkapital aus staatlichen Zulagen und Eigenbeiträgen bis zur Volljährigkeit angesammelt wurden. Entscheidend ist, dass der Volljährige am Anfang seiner Erwerbstätigkeit über eine zusätzliche Altersvorsorge verfügt, die er mit Eigenbeiträgen und staatlicher Förderung weiterführen kann.

Wie geht es dann weiter?

Idealerweise mündet die Frühstartrente in eine dann reformierte staatlich geförderte private Altersvorsorge. Insofern müssen Frühstartrente und anschließende (reformierte) Riester-Rente zusammen gedacht werden. Ich würde mir wünschen, dass noch vor Beginn der Frühstartrente die notwendige und im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Riester-Rente verabschiedet wird.

Sind die Kosten der Frühstartrente für den Bund verkraftbar, womit ist zu rechnen?

Der Umfang der Geburtenjahrgänge 2009 bis 2020 bewegt sich zwischen 650 und 800 tausend Personen. Bei einer Vollinanspruchnahme aller Berechtigten in allen Geburtsjahrgängen kommen jährliche Ausgaben von über einer Milliarde Euro auf den Bund zu. Bei der Förderung einzelner Jahrgänge oder geringerer Inanspruchnahme der Förderung reduziert sich die Haushaltsbelastung entsprechend. Im Spannungsfeld zwischen Wünschenswertem und Machbarem dürfte am Ende der politische Kompromiss liegen.

Die Anlage soll steuerfrei bleiben bis zur Auszahlung im Rentenalter. Die staatlichen Zahlungen von – unverzinst und ohne Wertzuwachs –1560 Euro in 13 Jahren reichen nicht als Altersvorsorge aus. Sollte während der Ansparphase und auch im Anschluss die Aufstockung des Gesparten möglich sein?

Dreimal ja! Wir bleiben in der Systematik der nachgelagerten Besteuerung. Während der Sparphase sind die Erträge steuerfrei und in der Leistungsphase (Auszahlung bzw. Rentenzahlung) erfolgt eine Besteuerung. Die staatliche Förderung bis zur Volljährigkeit ist als Impuls für eine dauerhafte zusätzliche Altersvorsorge zu verstehen. Insofern ist es auch richtig, Zuzahlungen (z.B. durch Eltern oder Verwandten) bereits in der Zeit bis zur Volljährigkeit zu ermöglichen. Mit Eintritt in die Erwerbstätigkeit wechselt idealerweise die Förderkulisse und das Depot wird mit staatlicher Unterstützung bis zum Renteneintritt weiter bespart.

Kurz gefragt: Ist die Einführung eines nachgelagert besteuerten Altersvorsorgedepots noch aktuell?

Ja, das nachgelagert besteuerte Altersvorsorgedepot ist aktueller denn je!

Der Staat könnte auf der Anlageseite ein Standardprodukt anbieten – z.B. über den Staatsfonds Kenfo? Würde dies unzulässig in den Wettbewerb der Finanzbranche eingreifen? Oder wäre es eine kostengünstige Alternative, die andere Anbieter diszipliniert?

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf ein privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot verständigt. Insofern bedarf es keines Rückgriffs auf staatliche Fonds, der in der Tat zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Die Riester-Rente ist längst reformbedürftig. Können die größten Hemmnisse beseitigt werden: die zwingende Garantie für die eingezahlten Mittel und die Pflicht zur lebenslangen Verrentung?

Ich würde mir wünschen, dass noch vor Beginn der Frühstartrente die überfällige Reform der Riester-Rente erfolgen könnte. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Union dem Reformvorhaben der Ampel in der letzten Legislaturperiode bis auf geringe Details hätte anschließen können. Wir plädieren seit langem dafür, dass zwingende Garantien flexibilisiert, bürokratische Hemmnisse abgebaut und Zulagenzahlungen transparenter gestaltet werden. Der Referentenentwurf der vergangenen LP liegt im BMF noch vor. Ich hätte nichts dagegen, wenn wir auf dessen Grundlage schnell die notwendigen Reformentscheidungen treffen könnten.

Die Fragen stellte Angela Wefers

Die Fragen stellte Angela Wefers.