Bundesrat macht Weg für den Investitionsbooster frei
Bundesrat macht Weg für Investitionsbooster frei
IW Köln rechnet mit 6 Mrd. Euro mehr BIP im Jahr
wf Berlin
Der Bundesrat hat in Berlin den Weg für den Investitionsbooster frei gemacht. Das Investitionssofortprogramm für die Wirtschaft – mit erhöhten Abschreibungen und einer Senkung der Körperschaftsteuer von 2028 an – kann damit in Kürze in Kraft treten. Steuerlich gefördert werden zudem Elektrodienstwagen und die Forschungszulage wird angehoben. Das Wirtschaftsforschungsinstitut IW Köln rechnet mit zusätzlichen Unternehmensinvestitionen von 16 Mrd. Euro bis 2029. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) werde durch die Maßnahmen von 2025 bis 2029 jährlich im Durchschnitt um rund 6 Mrd. Euro höher ausfallen – in der Summe ein Plus von rund 29 Mrd. Euro, konstatiert das IW und mahnt zugleich weitere Schritte für einen attraktiveren Standort an. Am Arbeitsmarkt dürften bis zu 39.000 zusätzliche Stellen entstehen.
Das Gesetz tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erhöhte Forschungszulage wird aber erst Anfang 2026 wirksam. Unternehmen können in diesem Jahr und den nächsten beiden Jahren degressiv bis zu 30% auf bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben. Von 2028 sinkt die Körperschaftsteuer – in fünf Schritten von einem Prozentpunkt auf 10% bis 2032. Der Kauf von Elektrodienstwagen soll durch die Abschreibungsmöglichkeit von 75% im Jahr des Kaufs und einer auf 100.000 Euro erhöhten Preisgrenze attraktiver werden. Bei der Forschungszulage steigt die Bemessungsgrenze von 2026 bis 2030 von derzeit 10 auf 12 Mill. Euro.
„Gemeinsames Signal“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) begrüßte in der Schlussrunde der Bundestagsdebatte zum Bundeshaushalt 2025 die Entscheidung der Länderkammer. Der Minister sprach von einem „gemeinsamen Signal“ von Bund und Ländern, „dass wir unser Land auf Vordermann bringen werden“. Der Bund hatte zugesagt, die Steuerausfälle der Kommunen von 12 Mrd. Euro für fünf Jahre voll zu kompensieren. Die Länder erhalten zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit von 8 Mrd. Euro aus dem kreditfinanzierten Infrastruktursondervermögen. Dafür trägt der Bund die Zinsen.