Ceta-Entscheidung am 13. Oktober
Reuters Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will sich im Eilverfahren über das Ceta-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada mit den dort verankerten Ausschüssen und Schiedsgerichten befassen. Das geht aus der Verhandlungsgliederung hervor, die der Zweite Senat am Donnerstag veröffentlichte. Die Kläger gegen den geplanten Handelsvertrag beanstanden etwa, dass ein Hauptausschuss vorgesehen ist, der verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser Ausschuss soll auch Anhänge und Vertragsprotokolle ändern oder ergänzen können. Kritiker warnen, damit könne der Ceta-Vertrag ohne neuerliche Zustimmung der Parlamente weiterentwickelt werden.Der Zweite Senat hat für den 12. Oktober eine mündliche Verhandlung angesetzt, ob Deutschland im Rat der EU dem Ceta-Vertrag zustimmen darf. Ob Karlsruhe die Anwendbarkeit des Ceta-Vertrages bis zur endgültigen verfassungsrechtlichen Prüfung stoppt oder nicht, will der Senat dann schon am 13. Oktober bekanntgeben.