EU-Lieferkettengesetz geht in eine Extrarunde

Mit Spannung ist die Abstimmung der 27 nationalen Regierungen über das EU-Lieferkettengesetz erwartet worden, nachdem sich Deutschland auf Drängen der FDP-Minister gegen das Gesetz gestellt hat. Doch das Votum wurde erst einmal verschoben.

EU-Lieferkettengesetz geht in eine Extrarunde

EU-Lieferkettengesetz
geht in eine Extrarunde

Nach deutschen Vorbehalten wackelt erforderliche Mehrheit

fed Frankfurt

Die belgische Ratspräsidentschaft hat die finale Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz noch einmal verschoben. Das eigentlich für Freitag geplante Votum im Kreise der Ständigen Vertreter, also der Botschafter als Repräsentanten der nationalen Regierungen, soll nun möglicherweise am Mittwoch oder Freitag neu angesetzt werden, hieß es aus Kreisen der EU-Kommission.

Das Besondere am aktuellen Gesetzesverfahren: Im Dezember hatten sich Unterhändler des Rats und des EU-Parlaments im sogenannten Trilog bereits auf ein EU-Lieferkettengesetz verständigt. Es soll sicherstellen, dass in Europa tätigen Unternehmen Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Zulieferern auferlegt werden, damit Kinderarbeit oder schwerwiegende Umweltverschmutzung verhindert wird. Doch anders als in der weit überwiegenden Zahl der Fälle will die Bundesregierung, die in die Schlussverhandlungen informell eingebunden gewesen ist, dem Ergebnis des Trilogs nun nicht zustimmen, sondern sich enthalten, was mit Blick auf die erforderliche Mehrheit dem „Nein“-Lager zugerechnet wird.

Die FDP-Minister Christian Lindner (Finanzen) und Marco Buschmann (Justiz) hatten vor wenigen Tagen erklärt, ihre Häuser könnten dem EU-Lieferkettengesetz in der aktuellen Fassung nicht zustimmen. Sie stören sich unter anderem daran, dass „Unternehmen für Pflichtverletzungen in der Lieferkette in erheblicher Weise zivilrechtlich haften“. Sie beklagen eine „verdeckte umweltrechtliche Generalklausel“ der EU-Richtlinie, die nach ihrer Ansicht zu einer weitreichenden unternehmerischen Verantwortung für Umweltschäden führe. Auch monieren sie, dass deutlich mehr Unternehmen betroffen seien als nach derzeitiger deutscher Rechtslage. Zudem lege die EU-Richtlinie einen „sehr weiten Begriff der Lieferkette zugrunde“, so dass teilweise auch die Entsorgung von Produkten erfasst werde. Schließlich signalisieren die FDP-Minister, dass sie der EU-Kommission misstrauen. Es sei nicht gelungen, die Befugnis der EU-Kommission klar einzuhegen, die Pflichten für Unternehmen zu erweitern.

Andere Regierungen folgen

Am Freitag haben andere Länder wie Bulgarien und Malta signalisiert, nicht zuzustimmen, nachdem sich Deutschland gegen das Gesetz gestellt hat. Italien galt bereits vor der Abstimmung als Wackelkandidat. Durch diese Hinweise aus einzelnen Delegationen konnte die belgische EU-Ratspräsidentschaft nicht mehr davon ausgehen, dass die erforderliche qualitative Mehrheit zustande kommt. Die Belgier wollen nun eine Extrarunde drehen, um zu sondieren, ob sich noch eine Mehrheit für die im Dezember verabredete Fassung finden lässt, gegebenenfalls mit leichten Anpassungen. Doch die Zeit drängt, da noch das EU-Parlament seinen Segen geben muss. Die Abgeordneten treffen sich zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode im April.

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