FDP will in Karlsruhe dem Soli ein Ende setzen

Verfassungsbeschwerde eingereicht

FDP will in Karlsruhe dem Soli ein Ende setzen

wf Berlin – Die FDP hat ihre Ankündigung in die Tat umgesetzt und in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag eingereicht. “Wenn wir Erfolg haben, gibt es das Gesetz nicht mehr”, sagte Florian Toncar, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion in Berlin. “Es wäre dann nichtig.” Ist die FDP mit ihrem Vorhaben erfolgreich, dürfte der Solidaritätszuschlag nicht mehr erhoben werden. Zudem müsste der Fiskus die seit Anfang 2020 abgeführten Beträge erstatten. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft begrüßte den Vorstoß der Liberalen und unterstützt ihn ausdrücklich. “Umso schneller es hier eine grundsätzliche Bewertung des Bundesverfassungsgerichts gibt, desto besser”, sagte Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. Die Initiative hat ihrerseits Anfang 2020 Einspruch gegen die Zahlung des Solis eingelegt. Die Klage wird derzeit vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg behandelt.Die Verfassungsbeschwerde der FDP zielt darauf, den Soli bereits von Anfang 2020 an vollständig abzuschaffen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass der Zuschlag von 5,5 % auf Einkommen- und Körperschaftsteuer für 90 % der Zahler zum Jahresbeginn 2021 entfällt. Die übrigen 10 % der Zahler schultern jedoch die Hälfte des bisherigen Aufkommens. Dies sind nicht nur sogenannte Besserverdienende, sondern vielfach auch Unternehmen. Dem Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde zufolge zahlen 2020 rund 37,4 Millionen Einkommensteuerpflichtige und 500 000 Körperschaften den Soli. Ursprünglich waren 2020 rund 20 Mrd. Euro Aufkommen erwartet worden. Wegen der Ausfälle in der Coronakrise hatten die Steuerschätzer im Mai den Betrag jedoch auf 17,7 Mrd. Euro reduziert.FDP-Vizefraktionschef Christian Dürr rief in Erinnerung: “Er ist als Ergänzungsabgabe eingeführt worden zu einem ganz besonderen Zweck, nämlich der Finanzierung der Lasten der deutschen Einheit.” Der Verfassungsbeschwerde der FDP zufolge ist dieser Grund inzwischen entfallen. Der Solidarpakt II zwischen Bund und Ländern sei Ende 2019 ausgelaufen. Seit 2020 sei die Aufbauhilfe zugunsten der neuen Länder in den innerstaatlichen Finanzausgleich integriert und die “Normallage” wieder eingekehrt. Der Solidaritätszuschlag habe 25 Jahre nach der Einführung seine Aufgabe erfüllt, heißt es im Schriftsatz. “Seine Aufrechterhaltung würde ihn zum Fremdkörper innerhalb des Steuersystems machen.” Der Solidaritätszuschlag verletzt aus Sicht der FDP die Eigentumsgarantie sowie die allgemeine Handlungsfreiheit und verstößt gegen den Gleichheitssatz sowie das Gebot horizontaler Steuergerechtigkeit.