Zufallsgewinne

Kabinett beschließt Gas- und Strompreis­bremse

Verbraucher und Unternehmen werden bei den hohen Energiepreisen entlastet. Die Zufallsgewinne will die Bundesregierung nun aber doch erst ab einem späteren Zeitpunkt abschöpfen.

Kabinett beschließt Gas- und Strompreis­bremse

Reuters Berlin

Die Bundesregierung treibt die Entlastung von Haushalten und Industrie weiter voran. Das Kabinett einigte sich am Freitag mit einigen Änderungen auf die vom Wirtschaftsressort vorgeschlagenen Gesetzentwürfe zur Strom- und Gaspreisbremse. Geändert wurden Regelungen zur Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen der Stromerzeuger: Sie soll jetzt doch nicht rückwirkend ab September greifen, sondern erst ab Dezember. Zudem soll sie schon im April 2024 enden. Dadurch fließen Schätzungen zufolge 1 Mrd. Euro weniger an den Staat.

Deckelung bis April 2024

Haushalte und Gewerbe werden dem Vorhaben zufolge mit Gas- und Strompreisbremse ab Januar entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll zwar erst ab März umgesetzt werden, dann werden aber die Monate Februar und Januar rückwirkend mit angerechnet. Dabei werden die Kosten für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Die Preisbremsen sollen bis April 2024 gelten.

Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine Ende Februar waren Gas- und in der Folge die Strompreise rasant gestiegen. Für Haushalte wurde deshalb bereits für Dezember ein einmaliger Abschlag auf den Gaspreis in Höhe von rund einem Zwölftel der Jahresrechnung beschlossen. Insgesamt sollen alle Energiehilfen mit über 200 Mrd. Euro finanziert werden.

Unklarheit bei Dividenden

Für die rund 25000 Großverbraucher der deutschen Industrie soll ebenfalls ab Januar kommenden Jahres ein Preis von 7 Cent für 70% des Gasverbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Strittig war, ob Unternehmen trotz dieser milliardenschweren Hilfen weiter Dividenden oder Boni für Manager zahlen dürfen. Laut Gesetzentwurf soll dies nur bei direkten Kapitalhilfen untersagt werden. Allerdings gibt es in der Ampel-Koalition viele Stimmen, die ein Dividendenverbot für unterstützte Unternehmen gefordert hatten. Das Thema dürfte daher noch einmal diskutiert werden, wenn das Gesetz im Dezember im Parlament behandelt wird.

Dann soll auch die Erhöhung der Förderung neuer Ökostrom-Anlagen noch einmal diskutiert werden. Eigentlich wollte das grün geführte Wirtschaftsministerium die Förderung um bis zu 20% ausweiten. Nach Widerstand aus der FDP wurde dies jedoch aus dem Gesetzentwurf gestrichen.