Koalition dampft Steuerpläne ein
Während die Grünen im Bundestag mit einem Steuerkonzept die Belastung der Wirtschaft grundlegend umkrempeln wollen, dampft die schwarz-gelbe Koalition ihre Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerungkräftig ein.wf Berlin – Die Grünen im Bundestag haben Eckpunkte zu einer umfassenden Unternehmenssteuerreform präsentiert. Das Konzept, das Vizefraktionschefin Kerstin Andreae und der Finanzexperte Thomas Gambke in Berlin vorstellten, soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen begünstigen und zielt auf Aufkommensneutralität. Größere Kapitalgesellschaften müssen sich auf zusätzliche Belastungen einstellen.Aus der schwarz-gelben Koalition wurde bekannt, dass der noch im Februar geplante Zwölf-Punkte-Plan zur Unternehmensbesteuerung auf zwei Punkte geschrumpft ist. Es werde nun an einer kleineren Reform gearbeitet, nachdem unionsgeführte Bundesländer Widerstand wegen der absehbaren Steuerausfälle signalisiert hatten, erfuhr die Börsen-Zeitung aus Koalitionskreisen. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums verwies auf noch laufende Gespräche. Konkret könne sie sich nicht äußern. “Die Einhaltung der Schuldenbremse hat dabei absolute Priorität”, erklärte sie weiter.Die Finanzexperten der Regierungskoalition, Klaus-Peter Flosbach (CDU), Volker Wissing (FDP) und Hans Michelbach (CSU) hatten im Februar eine Liste von Maßnahmen vorgestellt, die per saldo zu Steuerentlastungen von 1,8 Mrd. Euro – allerdings erst 2016 – hätten führen sollen. Kernpunkte waren der Umbau der steuerlichen Organschaft zu einer modernen Gruppenbesteuerung von Konzernen sowie Änderungen beim Verlustrücktrag. Damit hätte die deutsch-französische Unternehmensbesteuerung leichter harmonisiert werden können.Nun heißt es in der Koalition, es werde an einer Optimierung des Gewinnabführungsvertrags gearbeitet sowie an der Reform des Reisekostenrechts. Die Wirtschaft setzt sich für eine international kompatible Gruppenbesteuerung ein. Sie würde gern auf das deutsche Unikum des Gewinnabführungsvertrags als Voraussetzung für die steuerliche Organschaft verzichten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte diesen Wunsch aus fiskalischen Gründen allerdings bereits Anfang des Jahres verworfen.Die Grünen lassen sich bei ihrem Steuerkonzept von dem Prinzip leiten, die Begünstigung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital bei der Besteuerung zu beenden. Deshalb wollen sie die Abgeltungsteuer wieder abschaffen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften soll die Steuerbegünstigung nicht entnommener Gewinne ausgebaut werden. Weitere Punkte sind die Anpassung der Sanierungsklausel – also die steuersparende Verlustübernahme beim Anteilseignerwechsel – an europäisches Recht, die Wiedereinführung der degressiven Afa sowie Vereinfachungen bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.Von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen fordern die Grünen mehr Transparenz. International aufgestellte Firmen sollen in einem “Country by Country Reporting” Gewinn und gezahlte Steuern für jedes Land getrennt ausweisen. Der automatische Informationsaustausch und die EU-Zinsrichtlinie sollen weiterentwickelt werden. Für Steuergestaltungsmodelle wollen die Grünen eine strafbewehrte Anzeigepflicht bei der Finanzverwaltung schaffen.Die Abzugsfähigkeit von Managergehältern und Abfindungen wollen die Grünen beschränken, um die “Subventionierung von überzogenen Vergütungen” durch den Steuerzahler zu verhindern. Zudem sollen die Kosten für Beteiligungen, z. B. zur Finanzierung, nur noch in dem Maß abzugsfähig sein (derzeit 5 %), wie die Erträge der Besteuerung unterliegen. Veräußerungsgewinne und Dividenden sind bei Kapitalgesellschaften nahezu steuerfrei. Alte Forderungen der Grünen sind die Einführung einer befristeten Vermögensabgabe zur Etatkonsolidierung sowie eine Verdoppelung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer.——Ausgewählte Punkte des grünen Steuerkonzepts- Abgeltungsteuer abschaffen und Kapitaleinkünfte der individuellen Höhe der Einkommensteuer unterwerfen- Sanierungsklausel mit Blick auf EU-Recht überarbeiten- strafbewehrte Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen- Abzugsfähigkeit von Managergehältern auf 500 000 Euro und Abfindungen auf 1 Mill. Euro beschränken- Kosten für Beteiligungen von Kapitalgesellschaften nur noch zu 5 % abzugsfähig- befristete Vermögensabgabe und verdoppelte Erbschaftsteuer- Verlustverrechnung und Organschaftsbesteuerung EU-weit regeln——