Luxemburgs Steuerpolitik erneut im Brüsseler Fokus
ahe Brüssel – Die EU-Wettbewerbsbehörde hat erneut Anstoß an der Steuerpraxis der luxemburgischen Behörden genommen und genauere Untersuchungen im Falles des finnischen Nahrungsmittel- und Verpackungsunternehmens Huhtamäki eingeleitet. Es geht um Steuervorbescheide für die in Luxemburg ansässige Konzerntochter Huhtalux aus den Jahren 2009, 2012 und 2013, die dem Konzern möglicherweise einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft und gegen das EU-Beihilferecht verstoßen haben.Huhtalux nimmt konzerninterne Finanzierungen vor. Dafür erhält das Unternehmen zinslose Darlehen einer anderen, in Irland ansässigen Konzerntochter, die dann als verzinsliche Darlehen an andere Huhtamäki-Unternehmen weitergeleitet werden. Nach Angaben der EU-Kommission wird Huhtalux in den Steuervorbescheiden gestattet, fiktive Zinszahlungen auf die erhaltenen zinslosen Darlehen von seiner Besteuerungsgrundlage abzuziehen. Luxemburg begründete dies demnach damit, dass diese fiktiven Aufwendungen den Zinsen entsprächen, die ein unabhängiger Dritter für solche Darlehen verlangt hätte. “Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bezweifelt die Kommission, dass diese in den Steuervorbescheiden Luxemburgs zum Ausdruck kommende steuerliche Behandlung gerechtfertigt ist”, erklärte die Wettbewerbsbehörde. Folge von “Luxleaks”Die nun eingeleiteten Untersuchungen sind Folge der Aufdeckungen im Rahmen von “Luxleaks” durch ein internationales Journalistennetz. Hier hatten bereits zwei Steuervorbescheide für Huhtalux in der Kritik gestanden.Die EU-Kommission hatte Luxemburgs Steuerpraxis in den letzten Jahren schon mehrfach an den Pranger gestellt. So mussten unter anderem schon Fiat und Amazon Steuervergünstigungen zurückzahlen.