Bundesregierung

Neuer Streit über Details von Lieferkettengesetz

In der Bundesregierung gibt es trotz einer Grundsatzeinigung neuen Streit um das geplante Lieferkettengesetz. In einem Brief von Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum an das Arbeitsministerium heißt es, der Referentenentwurf entspreche zumindest...

Neuer Streit über Details von Lieferkettengesetz

dpa-afx Berlin

In der Bundesregierung gibt es trotz einer Grundsatzeinigung neuen Streit um das geplante Lieferkettengesetz. In einem Brief von Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum an das Arbeitsministerium heißt es, der Referentenentwurf entspreche zumindest in zwei Punkten nicht den Vereinbarungen eines Spitzengesprächs. Leider müsse er zur Kenntnis nehmen, dass das Arbeitsministerium die Ressortabstimmung mit einem Text eingeleitet habe, der „nicht mit mir konsentiert worden ist“, so Nußbaum. Der Brief lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Weiter schreibt der Wirtschaftsstaatssekretär, er wundere sich, dass das Arbeitsministerium offensichtlich noch vor Abschluss der Ressortabstimmung Verbände und Länder befassen wolle. Er widerspreche diesem Vorgehen ausdrücklich, so Nußbaum. Das Gesetz soll größere deutsche Unternehmen von 2023 zu menschenrechtlicher Sorgfalt in ihren Lieferketten verpflichten.

Nußbaum verlangte in dem Brief Nachbesserungen, in welchen Fällen Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen Opfer von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten vertreten können. Laut Referentenentwurf soll dies bei einer Verletzung von „überragend wichtigen Rechtspositionen“ möglich sein. Das Wirtschaftsministerium will dies laut Schreiben auf Gefahren für Leib und Leben eingegrenzt sehen. Außerdem verlangt Nußbaum mehr Mitsprache bei der Frage, was Unternehmen tun müssen, wenn sie über Menschenrechtsverletzungen bei mittelbaren Zulieferern informiert werden.

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