Neuer Vorstoß zur Verlustverrechnung

Drei Bundesländer dringen auf Ausweitung

Neuer Vorstoß zur Verlustverrechnung

wf Berlin – Die dringende Forderung der Wirtschaft, die Verlustverrechnung als Hilfe für Unternehmen in der Coronakrise auszuweiten, bekommt Rückenwind. Bei der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer am 30. November bringt Baden-Württemberg einen Antrag ein, mit dem die Verlustverrechnung für Firmen auf zwei Jahre – 2019 und 2018 – ausgedehnt werden soll. Bislang gilt die Möglichkeit nur für Gewinne aus dem vergangenen Jahr. Zudem soll die Grenze auf 50 Mill. Euro steigen, damit sich auch mittelständische Industrieunternehmen so mit Liquidität versorgen und ihr Eigenkapital stärken können. Aktuell liegt die Grenze bei 5 Mill. Euro.Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte: “Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können.” Der Antrag wird von den Wirtschaftsministern Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in Bayern und Tarek Al-Wazir (Grüne) in Hessen unterstützt. Die Länder argumentieren, die Maßnahme werde den Staat wenig kosten, da Verluste nur einmal verrechnet werden können.Der Genossenschaftsbankenverband BVR stellte sich hinter die Initiative. BVR-Präsidentin Marija Kolak sagte: “Unternehmen würden so zusätzlichen Spielraum für ihre Liquiditätsplanung erhalten, den sie gerade jetzt im Umfeld coronabedingter Einschränkungen brauchen.” In vielen Fällen seien die Betriebsprüfungen 2018 noch nicht abgeschlossen und eine Verlustverrechnung unproblematisch möglich. In anderen Fällen könnte mit den Folgejahren verrechnet werden.Auch die Mittelstandsunion (MIT) mit Carsten Linnemann (CDU) an der Spitze hat sich für die Ausweitung starkgemacht. Die MIT will fünf Jahre zurück verrechnen. Zeitnah umsetzen ließe sich das Vorhaben mit dem Jahressteuergesetz, das noch im laufenden Jahr beschlossen werden soll. Die Zeit drängt. Zweimal schon ist die letzte Lesung von der Tagesordnung des Bundestags abgesetzt worden, weil CDU/CSU und SPD sich nicht einigen konnten. Der Finanzausschuss des Bundestags berät den Gesetzentwurf heute laut Tagesordnung erneut. Eine Einigung gilt jedoch als unwahrscheinlich. Zahlreiche Punkte sind noch umstritten. An dem Gesetz hängt auch die Aussetzung der Verjährung bei der Abschöpfung von Gewinnen aus sogenannten Cum-ex-Geschäften.