Neues Wettbewerbsrecht für die Datenwirtschaft

Expertenkommission legt Empfehlungen vor

Neues Wettbewerbsrecht für die Datenwirtschaft

wf Berlin – Mit einer Reihe von Vorschlägen regt die “Kommission Wettbewerbsrecht 4.0” an, den europäischen Gesetzesrahmen fit für das Datenzeitalter zu machen. Die Kommission habe nach Lösungen gesucht, um die hohe Innovationskraft digitaler Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon sowie von deren Wettbewerbern zu bewahren, aber Vermachtungs- und Konzentrationstendenzen entgegenzuwirken, sagt Heike Schweitzer, eine der drei Co-Vorsitzenden der Kommission, zur Vorlage des Abschlussberichts vor der Presse in Berlin. Ziel sei es, den Wettbewerb als System zu schützen und die Rolle des Verbrauchers im Markt zu stärken. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) versprach, die Bundesregierung werde sich in Brüssel für die weitere Entwicklung des Wettbewerbsrechts einsetzen. Souveränität der VerbraucherKonkret empfiehlt die Expertenkommission einen neuen Rechtsrahmen, um dem Bedürfnis von Unternehmen, Daten zu poolen und auszutauschen, nachzukommen. Dies soll mit Blick auf das Kartellverbot für die Firmen Rechtssicherheit schaffen. Da es dazu bislang kaum Erfahrung gibt, soll für solche Kooperationen ein neues Anmeldeverfahren eingeführt werden, erläuterte Schweitzer. Brüssel soll dann innerhalb von 90 Tagen entscheiden, ob eine angemeldete Kooperation zulässig ist.Erleichterungen regt die Kommission für den Datenzugang an, sowohl für Verbraucher als auch für Wettbewerber großer Plattformen. “Die Verfügbarkeit von Daten erleichtert den Wettbewerb”, sagte Co-Vorsitzender Martin Schallbruch. Marktbeherrschende Plattformen sollen über ein verschärftes Datenschutzrecht stärker verpflichtet werden, Datenportabilität zu gewährleisten. Konsumenten sollen Drittanbietern Zugriff auf das Datenkonto einräumen können. Neue Datentreuhänder sollen diesen Zugang für Konsumenten gegenüber Unternehmen organisieren können.Bei marktbeherrschenden Online-Plattformen agieren Missbrauchsaufsicht und Gerichte in den sehr dynamischen Märkten zu langsam, konstatierte Co-Vorsitzender Achim Wambach. Dem soll eine neue Plattformverordnung entgegenwirken, die marktbeherrschenden Unternehmen die Begünstigung eigener Dienste im Verhältnis zu Drittanbietern untersagt, sowie erweiterte Datenportabilität in Echtzeit gewährleistet. Schließlich regt die Kommission ein “Digital Markets Board” bei der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission an. Dort sollen die politischen Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen abgesichert werden. Die Mehrheit der Experten hält zudem eine befristete EU-Agentur für die Vernetzung der Aufsichtsstrukturen für sinnvoll.