Steuerbedingungen für kleine Firmen verbessert

Jahressteuergesetz verschärft bei Kapitalerträgen

Steuerbedingungen für kleine Firmen verbessert

wf Berlin – Mit dem Jahressteuergesetz 2020 will die Bundesregierung die Bedingungen für Investitionen, Kurzarbeit und günstigen Wohnraum verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett in Berlin. Das Artikelgesetz umfasst mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das gesamte Steuerrecht, sagte Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer vor der Presse in Berlin. Es gehe vor allem um Anpassungen an EU-Recht, an Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs. Ein Schwerpunkt liege bei der Mehrwertsteuer. Umgesetzt werde eine EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Onlinehandel zwischen Unternehmen und privaten Kunden. EU-weit agierende Unternehmer können ihre Steuerpflicht künftig zentral über ein Webportal in ihrem Heimatland erfüllen und müssen sich nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln registrieren. Um Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, wird die Haftung für die Betreiber von Onlinemarktplätzen an neues EU-Recht angepasst: Die Betreiber von Onlinemarktplätzen seien künftig fiktiv in die Lieferkette eingebunden und schuldeten die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.Zudem werde die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert. Dies ist ein Ergebnis des jüngsten Koalitionsausschusses. Verbessert werde auch die Steuerregelung für besonders günstige Mieten. Dies solle verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Das Bundesfinanzministerium stellte Verbesserung bei der Steuervergünstigung von Investitionen kleinerer und mittlerer Unternehmen heraus. Die Investitionsabzugsbeträge werden auf 50 % erhöht sowie Sonderabschreibungen verbessert. Zudem werde die Abgrenzungsgröße begünstigter Betriebe vereinheitlicht; die Gewinngrenze steige auf 150 000 Euro. Beschränkte Abgeltung Beschränkt wird zudem die Verrechenbarkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen. Demnach unterliegen Einkünfte des Gläubigers von Kapitalerträgen nicht dem Abgeltungssteuertarif, wenn diese Zahlungen auf Seiten des Schuldners bereits tariflich besteuert werden. Außerdem führt der Entwurf eine Abgeltungspflicht auf Zertifikate ein, die auf eine Sachleistung, z. B. die Lieferung von Gold oder anderer Edelmetalle, gerichtet ist. Die Bundesregierung will damit eine Gesetzesgrundlage entgegen einer anderslautenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs schaffen.Kritik kam postwendend aus der Opposition. “Die Bundesregierung muss die Eintreibung von Cum-ex-Steuerraub-Beute wieder ermöglichen”, forderte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus. Sie forderte die Koalition auf, die Verjährung der Rückerstattung der “Cum-ex-Beute” zu verhindern. Es sei im öffentlichen Interesse, eine rückwirkende strafrechtliche Einziehung von Gewinnen aus Steuerhinterziehung zu ermöglichen, selbst wenn diese bereits steuerrechtlich verjährt seien. Die Grünen kündigten einen Änderungsantrag zum Jahressteuergesetz an.