Berlin

Unerfüllte Wunschliste bei Steuern für Unternehmen

Nach der Bundestagswahl hofft die deutsche Wirtschaft auf Erfüllung eines heißen Wunsches: eine Unternehmenssteuerreform mit gesenkten Sätzen. Der Körperschaftsteuersatz scheint mit 15% im internationalen Vergleicht nicht allzu hoch, doch...

Unerfüllte Wunschliste bei Steuern für Unternehmen

Nach der Bundestagswahl hofft die deutsche Wirtschaft auf Erfüllung eines heißen Wunsches: eine Unternehmenssteuerreform mit gesenkten Sätzen. Der Körperschaftsteuersatz scheint mit 15% im internationalen Vergleicht nicht allzu hoch, doch kommt in Deutschland die Gewerbesteuer hinzu. Je nach Hebesatzhöhe der einzelnen Gemeinden reicht die Belastung insgesamt an 30% heran. Damit, so moniert die Wirtschaft, liegt Deutschland international heute nicht mehr im Mittelfeld, sondern wieder in der Spitze der Belastung.

Im Bundestag beraten die Abgeordneten derzeit diverse Gesetzentwürfe zur Unternehmensbesteuerung: zur Modernisierung der Körperschaftsteuer und die Umsetzung der EU-Steuervermeidungsrichtlinie. Die CDU/CSU im Bundestag dringt vehement darauf, dass zumindest einige der Punkte aus ihrem Steuerkonzept noch berücksichtigt werden. Dies betrifft eine bessere Regelung für die Besteuerung einbehaltener Gewinne bei Personengesellschaften, also die Thesaurierungsbegünstigung. Damit soll die Belastung bei Personengesellschaften derjenigen bei Kapitalgesellschaften angenähert werden. Ein zweiter wichtiger Punkt ist für die Union die Senkung der Niedrigsteuergrenze im Außensteuerrecht von aktuell 25%. Dieser Satz soll dafür sorgen, dass Gewinne von Auslandstöchtern aus Steueroasen hierzulande nachbelastet werden, wenn sie an die deutsche Mutter fließen. Tatsächlich liegen inzwischen nicht nur Steuer­oasen, sondern die meisten Länder unter diesem Satz, so dass aus dem Sonderfall der Normalfall wurde. Durch die Vorgaben bei der Gewerbesteuer, die keine Hinzurechnung erlauben, müssen die Firmen unter dem Strich sogar mehr bezahlen als nach deutschem Steuertarif.

Bislang scheitert die Steuerentlastung der Unternehmen am Koalitionspartner SPD und an Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Die Bundesregierung plant derzeit keine Senkung der Unternehmenssteuersätze“, schreibt die Regierung dieser Tage klipp und klar auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Die Grünen hatten sich sehr genau nach den Auswirkungen von verschiedenen denkbaren steuerlichen Maßnahmen erkundigt. In der Antwort bleibt die Bundesregierung schuldig, was die Senkung der Niedrigsteuergrenze den Fiskus kosten würde: Dies sei nicht konkret bezifferbar, heißt es.

Wie sehr die Coronakrise wirtschaftlich bei den Unternehmen einschlägt, zeigen dagegen die neuen Zahlen der Steuerschätzer. Die Steuerzahlungen hängen von der wirtschaftlichen Lage ab. Die Körperschaftsteuer brach 2020 vom Vorkrisenniveau 2019 mit 32,0 Mrd. Euro Einnahmen auf 24,3 Mrd. Euro ein. Laut Mai-Schätzung wird das Vorkrisenniveau erst 2024 wieder erreicht werden. Die Gewerbesteuereinnahmen fielen 2020 auf 45,3 Mrd. Euro und rutschten damit um 10 Mrd. Euro ab. Das Vorkrisenniveau wird 2022 schon fast wieder erreicht und 2023 deutlich überschritten werden. Der mit dem Dritten Coronasteuerhilfegesetz verbesserte Verlustrücktrag, der die Steuerzahlung nur verschiebt, aber nicht senkt, macht dabei nur rund 400 Mill. Euro aus.