Elementarschäden

Verantwortung übernehmen

Die Diskussion kommt nach jedem Unwetter mit großen Schäden – soll es eine Pflichtversicherung für Naturgefahren geben? Diese Elementarversicherung deckt Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch und Schneedruck ab, aber auch durch...

Verantwortung übernehmen

Die Diskussion kommt nach jedem Unwetter mit großen Schäden – soll es eine Pflichtversicherung für Naturgefahren geben? Diese Elementarversicherung deckt Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch und Schneedruck ab, aber auch durch Erdbeben und Vulkanausbruch.

Angesichts der furchtbaren Zerstörungen durch das Tief „Bernd“ und der zu erwartenden hohen Zahlungen durch Bund und Länder besticht der Gedanke, einen Teil dieser Last durch eine verpflichtende Deckung eines jeden Hausbesitzers von der privaten Versicherungswirtschaft tragen zu lassen. Dann wären die zusätzlichen Prämien auch überschaubar. Denn die Zusatzprämien würden auf mehr Schultern verteilt werden. Aber: Auch die Schadenbelastung durch solche Naturkatastrophen wären viel höher – und sie werden angesichts der Klimakata­strophe weiter deutlich steigen. Dabei ist die Wohngebäudeversicherung seit Jahren defizitär.

An einer Belastungsgrenze für die Assekuranz würde demnach kein Weg vorbeiführen. Der Staat müsste einspringen und die Schäden ab einer auszuhandelnden Höhe selbst tragen.

Dieser Weg führt in die Irre. Eine Zwangsversicherung widerspricht bis auf wenige Ausnahmen einem Grundgedanken des freiheitlichen Rechtsstaates, der Eigenverantwortung. Diese kann wahrgenommen werden, da die deutschen Versicherer entsprechende Bausteine in ihren Wohngebäude- und Hausratpolicen anbieten – zu durchaus akzeptablen Preisen. Bei einer Jahres-Grundprämie von knapp 500 Euro in der Wohngebäudeversicherung kostet der Einschluss von Elementarrisiken unter 100 Euro.

Allerdings ist die Realität er­nüchternd. Laut Versicherungsverband GDV sind weniger als die Hälfte der Wohngebäude entsprechend abgesichert. Viele Hausbesitzer setzen wohl doch auf die Hoffnung, von solchen Naturereignissen nicht ge­troffen zu werden – und wenn doch, werde der Staat schon helfen.

Dabei hatten die Ministerpräsidenten 2017 beschlossen, Soforthilfen nur denen zu zahlen, die sich vergeblich um eine Versicherung bemüht haben oder denen eine Versicherung nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Angesichts des großen Leids durch das aktuelle Unwetter wird sich zeigen, ob der Staat das Prinzip der Eigenverantwortung durchzieht. Allerdings steht der Staat auch selbst in der Verantwortung – so beim Katastrophen- und speziell Hochwasserschutz sowie bei den Warnsystemen. Verantwortung muss also nicht nur der Bürger tragen, sondern auch der Staat für seine Bürger.

(Börsen-Zeitung,

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