Brüssel präzisiert Vorschläge für Verbriefungen
Brüssel präzisiert Vorschläge für Verbriefungen
EU-Kommission empfiehlt Kapitalentlastungen und Erleichterungen bei Due Diligence
fed Frankfurt
Mitte Juni will die für Finanzmarktregulierung zuständige EU-Kommissarin Maria Albuquerque zwei Vorschläge für Änderungsgesetze formell präsentieren. Sie sollen dazu beitragen, den mehrere Jahre lang weitgehend stagnierenden europäischen Markt für Verbriefungen zu revitalisieren. Seit Mitte dieser Woche kursieren die ersten Entwürfe dieser Vorschläge in Brüssel – und liegen der Börsen-Zeitung vor.
Die EU-Kommission räumt zwar in den einführenden Überlegungen, die Gesetzesvorschlägen traditionell vorangestellt werden, ein, dass Verbriefungen keine „Wunderwaffe“ für alle Finanzierungsnotwendigkeiten der EU seien. Sie seien aber ein wichtiges Element auf dem Weg hin zu einer Spar- und Investitionsunion, weil sie einerseits durch die Bereinigung der Bankbilanzen Spielräume für neue Kreditvergabe schaffen und andererseits die mit den Krediten verbundenen Risiken über ein breites Spektrum von Investoren streuen.
Risikosensitivere Formel
Was Erleichterungen bei der Kapitalunterlegung angeht, so sieht die EU-Kommission vor, die derzeit geltenden pauschalen Werte bei der Bestimmung der Untergrenze des Risikogewichts für vorrangige Tranchen, also für „senior positions“, durch eine „risikosensitivere“ Formel zu ersetzen, damit sie stärker dem Risiko des zugrunde liegenden Forderungspools entspricht. Dabei soll zwischen Positionen, die das Label „STS“ tragen, also standardisiert, transparent und simpel sind, und allen „Nicht-STS“ differenziert werden. Die STS-Kriterien sollen im Übrigen überarbeitet werden, um die Emission von Verbriefungen mittelständischer Unternehmen zu erleichtern. Konkret vorgeschlagen wird die Änderung der so genannten Homogenitätsanforderung. Künftig sollen Transaktionen bereits dann als STS-konform gelten, wenn nicht mehr 100%, sondern mehr als 70% der unterliegenden Forderungen aus Krediten an Klein- und Mittelunternehmen bestehen.
Eine weitere Anpassung, die von der EU-Kommission vorgeschlagen wird, betrifft den so genannten P-Faktor. Mit diesem Faktor steigen aktuell die Kapitalanforderungen von Verbriefungen im Vergleich zu den Anforderungen, die für die jeweiligen unterliegenden Portfolien gelten – um bis zu 100%. Der P-Faktor, so empfiehlt die EU-Behörde, soll in Bezug auf bestimmte Positionen (vorrangig, STS) erheblich gesenkt werden. Zudem ist eine spezifische Kategorie für vergleichsweise robuste Verbriefungen geplant, für „resilient securitizations“, die von zusätzlichen Abschlägen bei den Kapitalpflichten profitieren können. Um dieses Prädikat zu bekommen, muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.
Deutlich weniger Datenfelder
In Bezug auf Sorgfaltspflichten (Due Diligence) sieht der Gesetzesentwurf zur EU-Verbriefungs-Verordnung eine Straffung vor, wobei davon vor allem Emittenten profitieren können, die in der EU sitzen. Die Meldeformulare sollen vereinfacht werden, die Zahl der Datenfelder sollen um mindestens 35% sinken. Die „Templates“ für private Verbriefungen sollen nach Dafürhalten der EU-Kommission weniger aufwändig sein als die für öffentliche Verbriefungen (bei denen die unterliegenden Schuldverschreibungen zum Handel an geregelten Märkten oder multilateralen Handelsplattformen zugelassen sind). Und die Due-Diligence-Anforderungen können sogar ganz entfallen, wenn multilaterale Entwicklungsbanken für bestimmte risikoarme Investitionen garantieren. Schon lange beklagt die Kreditwirtschaft, dass sie Umfang und Granularität der Berichtspflichten für unangemessen hoch hält.
Darüber hinaus enthält der Entwurf für eine Novelle der Verbriefungs-Verordnung einen bunten Strauß ergänzender Maßnahmen. Die Übertragung bedeutender Risiken soll dadurch erleichtert werden, dass der Ansatz stärker prinzipienorientiert ausgerichtet wird. Bemerkenswerterweise schlägt die EU-Kommission zudem vor, aufsichtliche Zuständigkeiten von der EU-Marktaufsicht ESMA zur EU-Bankenaufsicht EBA zu verlagern. Ausdrücklich stellen die Pläne der EU-Kommission übrigens klar, dass an einigen Grundfesten der bisherigen Regulierung nicht gerüttelt werden soll. Das gilt beispielsweise für den Risikoselbstbehalt und das Verbot der Wiederverbriefung (Re-Securitisation).
Vorlage Mitte Juni erwartet
Nach der Veröffentlichung der Gesetzesvorschläge, die am 17. Juni erwartet, wird, dürfte sich der Rat bald über die Papiere beugen. Denn die nationalen Regierungen haben das Thema Verbriefungen in Form der deutschen Knof-Gruppe beziehungsweise der französischen Groupe Noyer bereits vorbearbeitet. Eine Verständigung auf eine gemeinsame Position könnte daher vergleichsweise rasch gehen. Im EU-Parlament ist zwar mit Debatten über viele Details, aber nicht unbedingt mit grundsätzlichen Kontroversen zu rechnen. Denn Sozialdemokraten, Liberale und Grüne ebenso wie Christdemokraten haben Unterstützung für eine Novelle der Verbriefungsregeln mit dem Ziel von Erleichterungen signalisiert.