Früherer Partner von Hanno Berger

Cum-ex-Kronzeuge bleibt auf freiem Fuß

Kai-Uwe Steck, ehemaliger Hanno-Berger-Partner und Kronzeuge des Cum-ex-Komplexes, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Zugleich ordnet die Kammer aber die Einziehung von Taterträgen in Millionenhöhe an.

Cum-ex-Kronzeuge bleibt auf freiem Fuß

Cum-ex-Kronzeuge bleibt auf freiem Fuß

Früherer Kanzleipartner von Hanno Berger kommt mit Bewährungsstrafe davon – Landgericht Bonn ordnet Einziehung von 23,6 Mill. Euro an

Kai-Uwe Steck hat sich der schweren Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gemacht. Trotzdem muss er im Gegensatz zu seinen Komplizen nicht hinter Gitter. Denn ohne seine Hilfe wäre nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine juristische Aufarbeitung des Cum-ex-Komplexes nicht möglich gewesen.

Von Anna Sleegers, Siegburg

Im Prozess gegen den früheren Hanno-Berger-Partner Kai-Uwe Steck ist ein Urteil gefallen (Az. 62 KLs 1/24). Die 12. große Strafkammer am Landgericht Bonn verurteilte den 53-jährigen Rechtsanwalt am Dienstag wegen schwerer Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten, von denen 6 Monate wegen Verfahrensverzögerungen bereits als verbüßt gelten. Zugleich ordnete der Vorsitzende Richter Johann Hausen die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 23,6 Mill. Euro an.

Als Auflage für die dreijährige Bewährung ordnete das Gericht die jährliche Rückzahlung von mindestens 25.000 Euro an den Fiskus an. Ein Berufsverbot für den in der Schweiz als Anwalt tätigen Angeklagten verhängte die Kammer nicht. Dies sei nicht angemessen, da die Taten, für die Steck verurteilt wurden, schon sehr lange zurücklägen. Zudem sei es unwahrscheinlich, dass er zum Wiederholungstäter werde. Steck muss jedoch jeden Wohnortswechsel unverzüglich den Behörden melden.

Beitrag zur Aufklärung

Mit der Aussetzung der Strafe auf Bewährung erkannte die Kammer am Landgericht den Beitrag zur Aufklärung des Cum-ex-Skandals an, den Steck durch seine umfassenden Aussagen geleistet hat. Die Kronzeugenregelung, bei denen geständige Verbrecher durch umfassende Aussagen eine Strafmilderung erwirken können, ist erst seit 2021 auch im Wirtschaftsstrafrecht anwendbar.

Diese Änderung flankierte die mühsame strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-ex-Skandals, der in vielen Anklagen als schwerer bandenmäßiger Betrug eingestuft wurde. Da die meisten Fälle bis ins Jahr 2006 zurückreichten, drohten sie zu verjähren.

Verurteilung der Mittäter ermöglicht

Stecks jahrelange intensive Zusammenarbeit mit den Strafermittlern ermöglichte es, bislang 660 Mill. Euro Steuergeldern wieder zurückzuführen, wie der Vorsitzende betonte. Und es stünden noch erhebliche Rückzahlungen in erheblicher Höhe zu erwarten. Für die Ermittler seien die verschachtelten Cum-ex-Geschäfte ein „schwarzes Loch“ gewesen, das sie nur dank der Unterstützung des Cum-ex-Praktikers ergründen konnten. Dies habe die Verurteilung der beteiligten Cum-ex-Täter ermöglicht, die größtenteils langjährige Freiheitsstrafen abzusitzen haben. So wurde Stecks früherer Kanzleipartner Berger etwa am Landgericht Bonn bereits 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt.

Steck geriert sich als Opfer

Zwischenzeitlich hatte Steck in einer spektakulären Wendung jedoch seine Anwälte ausgetauscht und sie und die Staatsanwaltschaft Köln mit schweren Vorwürfen überzogen. Wie er vor Gericht darlegte, sieht er sich als Opfer. So habe die mit den Ermittlungen befasste damalige Staatsanwältin Anne Brorhilker ihn mit dem falschen Versprechen gelockt, einen Antrag auf Straffreiheit zu stellen. Dieser Antrag sei jedoch nie gestellt worden. Brorhilker ist inzwischen nicht mehr im Staatsdienst, sondern als Geschäftsführerin der Nichtregierungsorganisation Bürgerbewegung Finanzwende tätig.

Versprechen nicht eingelöst

Die Kammer kaufte dem Angeklagten diese von seinen neuen Anwälten vorgetragene Geschichte nicht ab. In der Urteilsbegründung unterstrich der Vorsitzende am Dienstag, dass dies rechtlich nicht möglich gewesen sei und dass dies dem Angeklagten auch bekannt gewesen sein musste. Steck warf er jedoch vor, dass dieser versucht habe, die mit dem Versprechen einer vollständigen Rückzahlung von Steuerschulden in Höhe von 13,6 Mill. Euro für sich einzunehmen.

Tatsächlich habe er dies jedoch nicht getan, bis heute fehlten 2,6 Mill. Euro. „Dieses Verhalten ist für die Kammer nicht nachvollziehbar“, bemerkte Hauser abschließend.