Volkswagen

Gericht spricht Manager in Untreue-Prozess frei

Im Strafverfahren am Landgericht Braunschweig um die Gewährung hoher Gehalts- und Bonuszahlungen für Betriebsratsmitglieder von Volkswagen hat die zuständige Strafkammer drei ehemalige und einen amtierenden Personalmanager des Wolfsburger...

Gericht spricht Manager in Untreue-Prozess frei

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Im Strafverfahren am Landgericht Braunschweig um die Gewährung hoher Gehalts- und Bonuszahlungen für Betriebsratsmitglieder von Volkswagen hat die zuständige Strafkammer drei ehemalige und einen amtierenden Personalmanager des Wolfsburger Autobauers vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Den Angeklagten sei kein vorsätzliches Verhalten nachzuweisen, teilte das Gericht mit. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Manager, darunter die früheren Konzernpersonalvorstände Horst Neumann (72) und Karlheinz Blessing (64), Bewährungsstrafen und Geldauflagen teilweise in Millionen-Euro-Höhe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der Prozess sollte klären, ob die Personalmanager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Be­züge für fünf einflussreiche Mitglieder der VW-Arbeitnehmervertretung, darunter den langjährigen Konzernbetriebsratsvorsitzenden und heutigen Traton-Personalvorstand Bernd Osterloh (65), freigaben und dabei pflichtwidrig und vorsätzlich handelten. Dem Autobauer soll dadurch nach Auffassung der Strafverfolger ein Schaden von gut 5 Mill. Euro entstanden sein. Osterloh, der allein ungerechtfertigte Zahlungen von 3,12 Mill. Euro erhalten haben soll, hatte in dem Verfahren jede Einflussnahme auf seine eigene Bezahlung zurückgewiesen.

Die zuständige Kammer schloss sich der Argumentation der Staats­anwaltschaft nicht an. Allerdings betonte sie wie andere Prozessbeteiligte auch, dass der Gesetzgeber bei dem Thema dringend nachbessern müsse. Wie gut und auf welcher Vergleichsbasis führende Arbeitnehmervertreter in deutschen Unternehmen bezahlt werden dürfen, sei nur unscharf geregelt.