Sparkassen rufen nach Gesetzgeber
bn Frankfurt
Die baden-württembergischen Sparkassen verlangen nach dem höchstrichterlichen Urteil zur Zustimmungsfiktion von AGB-Änderungen eine gesetzliche Neuregelung. „Ich glaube, dass hier der Gesetzgeber aufgefordert ist, für Klarheit zu sorgen“, hat Peter Schneider, Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, erklärt. Für die Zukunft müssten nun verlässliche Voraussetzungen für eine Zustimmung zu AGB-Änderungen per Maus-Click geschaffen werden. Würden die 50 Institute in Baden-Württemberg alle seit 2018 infolge von Gebührenerhöhungen eingenommenen Erträge zurückerstatten, wäre dies nach Schneiders Schätzung insgesamt ein Betrag im zweistelligen Millionenbereich.
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