Cum-ex

Steuer­anwalt Berger zu acht Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Bonn hat einen der wichtigsten Akteure im Cum-ex-Sumpf schuldig gesprochen.

Steuer­anwalt Berger zu acht Jahren Haft verurteilt

ak Bonn

Das Landgericht Bonn hat den Steueranwalt Hanno Berger wegen Cum-ex-Geschäften mit der Warburg Bank zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Roland Zickler sprach den 72-Jährigen, der als einer der wichtigsten Strippenzieher in Sachen Cum-ex gilt, am Dienstag der schweren Steuerhinterziehung für schuldig. Es ist die bisher höchste Haftstrafe, die wegen illegaler, abgesprochener Aktienkreisgeschäfte rund um den Dividendenstichtag verhängt wurde. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von Bergers Profiten aus den Deals von insgesamt knapp 13,7 Mill. Euro an. Berger und sein früherer Kanzleipartner Kai-Uwe S. hatten insgesamt gut 27,3 Mill. Euro für Beratungsleistungen und der Vermittlung von reichen privaten Investoren für Cum-ex-Fonds erhalten.

Zickler bescheinigte Berger in seiner mündlichen Urteilsbegründung eine hohe kriminelle Energie. „Das sind massive Fälle von Steuerhinterziehung, die wir hier haben – in einem Ausmaß, das seinesgleichen sucht“, sagte der Richter. Der Schaden für den Fiskus durch Cum-ex-Eigen­handelsgeschäft von M.M. War­burg sowie zwei Fonds von Warburg Invest lag bei insgesamt mehr als 270 Mill. Euro.

Berger sei an zentraler Stelle eingebunden gewesen, auch wenn er die Steuererklärungen an die Finanzbehörden nicht verfasst habe. Ohne ihn hätte es die Geschäfte jedoch nicht gegeben, er habe die Konzepte der Führung der Hamburger Privatbank vorgestellt, sie im Laufe der Jahre angesichts der sich verschärfenden Gesetzgebung weiterentwickelt, den Kontakt zu den ausführenden Tradern vermittelt und reiche Privatinvestoren für die Fonds herangeschafft.

Berger hat nach Auffassung der Kammer von Anfang an mit zumindest bedingtem Vorsatz gehandelt. „Auch bei kritischer Würdigung der Beweislage sind die Vorwürfe nahezu vollständig bestätigt worden“, führte Zickler aus.

Die Kammer blieb mit ihrem Urteil ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zickler hob den generalpräventiven Gedanken der Entscheidung hervor: Die Justiz müsse zeigen, mit welcher Strafe zu rechnen sei, wenn man so etwas tue. Zugunsten von Berger wurde sein Teilgeständnis gewertet, allerdings nur eingeschränkt, weil er Unrechtsbewusstsein und Reue habe vermissen lassen.

Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte das Urteil gegen einen der wesentlichen Cum-ex-Akteure, verwies allerdings auf die langsame Aufarbeitung. „Zum Durchatmen bleibt keine Zeit.“ Von den über 1 500 Cum-ex-Beschuldigten seien bisher nicht einmal 1 % auch nur angeklagt worden.

Bericht Seite 4

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